Abfindung: Ihr Anwalt in Frankfurt am Main

Geld für die Kündigung: Verlockend, aber nicht immer lohnend

Mit einer Abfindung ist üblicherweise die Auflösung des Arbeitsverhältnisses und der Verlust des Arbeitsplatzes verbunden. In der Regel geht dabei eine Kündigung durch den Arbeitgeber voraus. Zwar haben Arbeitnehmer keinen automatischen Anspruch auf Abfindung, wenn es zur Kündigung kommt – allerdings kann sich aus den Umständen im Ausnahmefall auch ein Rechtsanspruch auf Abfindung ergeben. Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt am Main verhelfe ich Ihnen auch bei Abfindungsvereinbarungen zu einer rechtssicheren und fairen Lösung.

Die Abfindung selbst besteht in der Einmalzahlung einer bestimmten Summe an den gekündigten Arbeitnehmer, deren Höhe vom Verhandlungsgeschick des Arbeitnehmers abhängt. Dies ist zwar auf den ersten Blick verlockend: Allerdings verbirgt sich in der Praxis dahinter häufig das taktische Vorgehen des Arbeitgebers, der mit der Zahlung einer Abfindung einen Vergleich anstrebt, um eine Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Gericht zu vermeiden oder zu einem Ende zu bringen. Diese ist aus Erfahrung für den Arbeitnehmer bei erfolgreichem Ausgang deutlich leichter erfolgreich zu gestalten.

Ob Sie das Angebot auf eine Abfindung annehmen oder doch lieber ablehnen, hängt maßgeblich von den individuellen Rahmenbedingungen ab. Umso wichtiger ist es daher, dass Sie vor der Entscheidung das Abfindungsangebot durch mich als Ihr Rechtsanwalt meiner Kanzlei für Arbeitsrecht in Frankfurt am Main prüfen lassen und auch bei Verhandlungen mit dem Arbeitgeber zur Seite zu haben. Meine Kanzlei für Arbeitsrecht in Frankfurt am Main steht Ihnen bei Fragen rund um Arbeitszeugnisse, Aufhebungsverträge, Kündigungsschutz und Kündigungsgründe mit Rat und Tat zur Seite, um Ihre Interessen in Ihrem Arbeitsverhältnis optimal zu vertreten.

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Haben Sie einen Anspruch auf Abfindung? Ich prüfe es für Sie!

In Einzelfällen kann sich für Arbeitnehmer auch ein Rechtsanspruch auf Zahlung einer Abfindung ergeben. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn

  • eine Abfindung durch den Arbeits- oder Tarifvertrag vorgesehen ist;
  • es zu einer betriebsbedingten Kündigung nach § 1a KSchG kommt;
  • eine Betriebsvereinbarung die Zahlung einer Abfindung festlegt oder
  • sich die Zahlung einer Abfindung aus einer Betriebsänderung im Anwendungsbereich von § 111 ff. BetrVG ergibt.

In jedem Fall empfiehlt sich im Falle einer arbeitgeberseitigen Kündigung die Prüfung auf einen möglichen Abfindungsanspruch. Um hier alle Möglichkeiten auszuschöpfen, sollten Sie auf meine Beratung als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt am Main vertrauen. In meiner Anwaltskanzlei berate ich Sie nicht nur zum Thema Abfindung, sondern auch dann, wenn Sie gegen die Kündigung im Rahmen einer Kündigungsschutzklage vorgehen wollen.

Achtung: Mit der Abfindung riskieren Sie unter Umständen die Kündigungsschutzklage!

Besondere Vorsicht ist beim Angebot einer Abfindung geboten, wenn parallel die Möglichkeit einer Kündigungsschutzklage besteht. Hier gilt ebenfalls der Grundsatz von § 1a KSchG: Wer die Abfindung annimmt, kann nicht zusätzlich per Kündigungsschutzklage um seinen Arbeitsplatz kämpfen. Im Gegenzug entfällt der Anspruch auf Abfindung in dem Moment, in dem der Arbeitnehmer die Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht einreicht.

Bevor Sie vorschnell eine Entscheidung treffen, sollten Sie sich unbedingt mit mir in Verbindung setzen. Ich prüfen alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten und bewahre Sie damit vor dem Verlust von Ihnen zustehenden Rechten und Ansprüchen.

Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht in Frankfurt am Main: Klage? Abfindung? Oder doch lieber an den Verhandlungstisch?

Die Abfindung bildet zwar ein finanzielles Trostpflaster beim Verlust des Arbeitsplatzes, hat aber weitreichende Konsequenzen, die nicht nur die Möglichkeit der Kündigungsschutzklage betrifft, sondern daneben auch steuerliche Fragestellungen aufwirft und das Sozialversicherungsrecht tangiert. Ist das Thema Abfindung für Sie als Arbeitnehmer von akuter Brisanz, sollten Sie zeitnah meine Kanzlei in Frankfurt am Main kontaktieren, um sich nicht durch eine scheinbar hohe Summe blenden zu lassen und so mögliche Fallstricke zu übersehen. Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in meiner Kanzlei unterstütze ich Sie bei Abfindungsverhandlungen und Ihrem Abfindungsanspruch in Frankfurt am Main und sorge für eine faire und angemessene Regelung.

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Oliver Kranz, Rechtsanwalt in Frankfurt am Main
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