Arbeitsvertrag: Ihr Anwalt in Frankfurt am Main

Wissen Sie, auf was Sie vor der Unterschrift unter den Arbeitsvertrag achten müssen?


Mit dem Arbeitsvertrag regeln Arbeitgeber und Arbeitnehmer die gegenseitigen Rechte und wesentlichen Pflichten rund um das Beschäftigungsverhältnis. Er wird regelmäßig in Schriftform geschlossen, kann grundsätzlich aber auch mündlich vereinbart werden. Hier ist allerdings Vorsicht angezeigt: Nach dem Nachweisgesetz (kurz: NachweisG) sollten die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich festgehalten werden. Die einzelnen Vertragsbedingungen wie z.B. die Tätigkeitsbeschreibung oder der Arbeitslohn aus dem Arbeitsvertrag sind für die Vertragsparteien zwingend: Verstößt der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer gegen die darin vorgesehenen Pflichten, kommt es zu einer Leistungsstörung. Eine solche Leistungsstörung kann im Arbeitsrecht für alle Beteiligten weitreichende Konsequenzen haben. Umso wichtiger ist es daher für Sie, schon frühzeitig den Arbeitsvertrag in seinen Details durch einen Anwalt für Arbeitsrecht prüfen zu lassen und bei Problemen einen erfahrenen Experten zur Seite zu haben. Meine Kanzlei für Arbeitsrecht in Frankfurt am Main steht Ihnen bei Fragen rund um Aspekte wie Kündigungsschutzklagen, Aufhebungsverträge, und Kündigungen mit Rat und Tat zur Seite, um Ihre Interessen optimal zu vertreten.

Im Arbeitsrecht ist es den Vertragspartnern grundsätzlich freigestellt, wie sie den Arbeitsvertrag ausgestalten wollen. Dazu zählen Vereinbarungen zur Arbeitsleistung, aber auch die Festlegung einer Probezeit oder die Regelung von Urlaub sowie die Festlegung des Arbeitsentgeltes. Allerdings ist es für Sie als Arbeitnehmer besonders wichtig, vor Abschluss des Vertrags mit dem Arbeitgeber auf Augenhöhe zu verhandeln. Nur so können Sie vermeiden, dass Sie durch Klauseln im Arbeitsvertrag einen Nachteil erleiden.

Weiterlesen »

Auch für Arbeitsverträge gilt die Vertragsfreiheit – und zwar für beide Seiten!

Die im deutschen Recht verankerte Vertragsfreiheit gilt auch im Arbeitsrecht. Damit steht es den Vertragsparteien frei, den Arbeitsvertrag nach ihren Bedürfnissen und Wünschen zu gestalten. Auch als Arbeitnehmer können Sie Klauseln vorschlagen. Nicht selten erweist sich die Vertragsfreiheit für Arbeitnehmer aufgrund der Überlegenheit des Arbeitgebers aber als nachteilig. Wichtig zu wissen: Unzulässige Klauseln können von Ihnen als Arbeitnehmer direkt rechtlich angegangen werden. Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt am Main verhelfe ich Ihnen auch bei einem Aufhebungsvertrag zu einer rechtssicheren und fairen Lösung.

Diese Möglichkeit besteht auch, nachdem Sie den Arbeitsvertrag schon unterschrieben oder die Tätigkeit bereits aufgenommen haben! Um hier richtig vorzugehen, sollten Sie auf das Know-how meiner Kanzlei für Arbeitsrecht in Frankfurt am Main vertrauen. Ich berate Sie zu allen Fragen rund um Ihren Arbeitsvertrag und helfe Ihnen bei unwirksamen Vertragsinhalten wie:

  • Ausschlussklauseln zur Geltendmachung von Ansprüchen;
  • Verbot der Kündigung;
  • Verkürzung der gesetzlichen Kündigungsfristen zum Nachteil des Arbeitnehmers;
  • Versetzungsklauseln, die die Belange der Arbeitnehmer nicht berücksichtigen;
  • Kündigungsklauseln, die gegen geltende Schutzgesetze verstoßen (z. B. gegen das Mutterschutzgesetz / MuSchG);
  • nachvertragliche Wettbewerbsverbote;
  • Klauseln zu Überstunden;
  • Klauseln, die gegen die guten Sitten verstoßen;
  • Freiwilligkeitsvorbehalte in Bezug auf Sonderzahlungen.

Das muss auf jeden Fall im Arbeitsvertrag stehen!

Trotz Vertragsfreiheit sieht der Gesetzgeber in § 2 Abs. 1 des Nachweisgesetzes (kurz: NachwG) bestimmte Mindestinhalte für den Arbeitsvertrag vor. Dazu gehören:

  • Name und Anschrift der Beteiligten (Mitarbeiter und Unternehmen);
  • Datum des Beginns der Beschäftigung;
  • Dauer und Art der Beschäftigung;
  • Informationen zu einer eventuellen Befristung;
  • Informationen zum Arbeitsort (oder zum Arbeitsplatzmodell);
  • Tätigkeitsbeschreibung;
  • Höhe und Zusammensetzung des Arbeitslohns (zzgl. Zuschläge, Zulagen, Boni, Sonderzahlungen und andere Gehaltsbestandteile);
    Arbeitszeit;
  • Gewährung von Jahresurlaub;
  • Kündigungsfristen und
  • eventuelle Hinweise auf kollektivarbeitsrechtliche Bestimmungen aus Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen.

Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht in Frankfurt am Main: Vor dem Arbeitsvertrag lohnt sich die Beratung durch mich als Ihr Anwalt für Arbeitsrecht

Der Arbeitsvertrag definiert die Rechte, aber vor allem auch die Pflichten der Parteien. Als Arbeitnehmer lohnt es sich daher doppelt, genauer hinzusehen, bevor die Unterschrift unter dem Vertrag das Beschäftigungsverhältnis begründet. Zögern Sie daher nicht, mich in Frankfurt am Main zu kontaktieren, um typische Vertragsfallen zu umgehen und nachteilige Klauseln zu verhindern oder um bei Leistungsstörungen richtig vorzugehen. Als Anwalt für Arbeitsrecht helfe ich Ihnen auch dabei, die möglichen Optionen in Ihrer Situation zu erkennen und gemeinsam eine für Sie zufriedenstellende Lösung zu erarbeiten.

Möchten Sie mich sprechen?

Nutzen Sie die
telefonische Ersteinschätzung

069 989395340

Themen im Arbeitsrecht

Lohnstreitigkeiten

Sie haben Ihr Gehalt nicht bekommen? Lohnstreitigkeiten sind meist sehr belastend, da sie den Arbeitnehmer gegebenenfalls in seiner Existenz gefährden können. Was Sie unbedingt beachten müssen: Für das Einreichen einer Lohnklage können „Ausschlussfristen“ gelten, die im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt sind. Diese können sehr kurz sein!

Weiterlesen »

Da verdienter Lohn nur mit einem Titel bei dem Arbeitgeber mit Zwang beigetrieben werden kann, gilt es bei Lohnstreitigkeiten auch aus eigenem Interesse schnell zu sein!

Darüber können Lohnrückstände unter Umständen zu dem sogenannten Zurückbehaltungsrecht führen, sodass Arbeitnehmer mit offenen Lohnforderungen nicht mehr ihrer geschuldeten Arbeit nachgehen, aber trotzdem für diese Zeit weiterhin bezahlt werden müssen. Bei der Durchsetzung von Lohnstreitigkeiten sind ggf. Ausschlussfristen aus dem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag zu beachten, sodass Sie auch in solchen Fällen den Rat durch einen erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt am Main einholen sollten.

Oliver Kranz, Rechtsanwalt in Frankfurt am Main
Telefonische Ersteinschätzung
069 989395340
Zum Seitenanfang navigieren