Kündigung: Ihr Anwalt in Frankfurt am Main

Ihnen droht die Kündigung? Dann ist schnelles Handeln gefragt!

Durch die Kündigung kann sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber das Ende des Beschäftigungsverhältnisses einläuten. Sie ist das arbeitsrechtliche Instrument, um den Arbeitsvertrag final aufzulösen. Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen der ordentlichen und der außerordentlichen Kündigung. Während die ordentliche Kündigung unter Beachtung einer Kündigungsfrist erfolgt, ist die außerordentliche – oder fristlose – Kündigung des Arbeitsvertrags als eine Art Notbremse für das Beschäftigungsverhältnis zu verstehen. Sie kommt immer dann in Betracht, wenn schwerwiegende Gründe der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses entgegenstehen und die Einhaltung der Kündigungsfrist somit durch einen wichtigen Grund nicht zumutbar ist. Meine Kanzlei für Arbeitsrecht in Frankfurt am Main steht Ihnen bei einer Kündigung und damit verbundenen Fragen rund um Aspekte wie Abfindungen, Aufhebungsverträge, Kündigungsfrist und Kündigungsschutzverfahren mit Rat und Tat zur Seite, um Ihre Interessen optimal zu vertreten.

Ganz egal, ob Sie eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung erhalten: Wenn Sie gegen eine an Sie adressierte Kündigung vorgehen wollen, ist schnelles Handeln gefragt! Dies liegt an den kurzen Fristen im Arbeitsrecht – in der Regel bleiben Ihnen als Arbeitnehmer nur 3 Wochen nach Zugang des Kündigungsschreibens Zeit, um sich im Rahmen des Kündigungsschutzes gegen die Kündigung zu wehren.

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Gegen eine Kündigung können und sollten Sie sich wehren.

Mit einer Kündigung sind für den Arbeitnehmer regelmäßig weitreichende Folgen verbunden, die nicht selten sogar existenziell bedeutsam sind. Umso wichtiger ist es, dass Sie sich in dieser Situation Hilfe durch einen erfahrenen Profi zur Seite nehmen. Als Anwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt am Main helfe ich Ihnen dabei, damit Sie hierbei keine Zeit verlieren und alle Möglichkeiten ausschöpfen.

Das gilt auch dann, wenn es sich um eine sogenannte Änderungskündigung handelt, also eine Kündigung, durch die maßgebliche Veränderungen rund um den geschlossenen Arbeitsvertrag angekündigt werden. Gesetzlich gelten für die Änderungskündigung die gleichen Vorschriften wie für die anderen Kündigungsarten. Demnach können Sie sich als Arbeitnehmer auch hier gegen das Unternehmen zur Wehr setzen. Als Anwalt für Arbeitsrecht biete ich Ihnen in Frankfurt am Main die notwendige Expertise, um Sie bei allen arbeitsrechtlichen Optionen rund um eine Kündigung zu unterstützen. Dazu gehört insbesondere:

  • Prüfung der Kündigung auf Rechtmäßigkeit und Einhaltung der Formerfordernisse;
  • Beachtung der besonderen Vorgaben des Kündigungsschutzes;
  • Verhandlungen mit dem Arbeitgeber und / oder dem Betriebsrat;
  • Klage vor dem Arbeitsgericht.

Letzter Ausweg: Kündigungsschutzklage

Bleiben Gespräche mit dem Arbeitgeber oder auch mit dem Betriebsrat ohne Erfolg, können Sie als Arbeitnehmer auch gerichtlich gegen Ihre Kündigung vorgehen. Für den Prozess gegen das Unternehmen ist das Arbeitsgericht zuständig. Meine Kanzlei in Frankfurt am Main hilft Ihnen dabei, die Kündigungsschutzklage innerhalb der Frist mit den dafür notwendigen Unterlagen und Dokumenten einzureichen. Mit mir als Ihrem Rechtsanwalt im Rechtsgebiet Arbeitsrecht erhalten meine Mandanten eine fachkundige Rechtsberatung bei Fragen zu Ihrer Kündigung in Frankfurt am Main, um Ihre Ansprüche bestmöglich durchzusetzen.

Durch eine erfolgreiche Kündigungsschutzklage ergibt sich die Möglichkeit der Weiterbeschäftigung. Ebenfalls kann es im Rahmen der Kündigungsschutzklage zu einer Einigung kommen, bei der Ihnen als Arbeitnehmer ein Angebot auf Abfindung unterbreitet wird. Auch dieses Angebot sollten Sie mit einem Anwalt für Arbeitsrecht durchsprechen.

Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht in Frankfurt am Main: Bei einer Kündigung lohnt sich die Beratung durch einen Anwalt

Ob eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht tatsächlich notwendig ist und welche Alternativen Sie als Arbeitnehmer haben, um sich gegen eine Kündigung zur Wehr zu setzen, hängt von den Rahmenbedingungen und Umständen in Ihrem Fall ab. Auch der Tarifvertrag kann dabei von Bedeutung sein, wenn für Ihre Stelle tarifvertragliche Regelungen einschlägig sind. Hier sollten auch die in der Kündigung angeführten Kündigungsgründe überprüft werden. Grundsätzlich sollten Sie aber immer alle Möglichkeiten ausschöpfen. In der arbeitsrechtlichen Praxis sind arbeitgeberseitige Kündigungen oft unwirksam oder mit Form- oder Inhaltsfehlern versehen. In diesen Fällen lohnt es sich in jedem Fall, zusammen mit mir gegen die Kündigung vorzugehen.

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Themen im Arbeitsrecht

Kündigungsschutzklage

Wussten Sie, dass jeder Arbeitnehmer einen Basiskündigungsschutz hat? Und dass jeder Arbeitnehmer in einem Betrieb mit mehr als fünf oder zehn Arbeitnehmern und einer Betriebszugehörigkeit von mehr als sechs Monaten Kündigungsschutz genießt? Die meisten stellen sich jedoch die Frage: Lohnt sich eine Kündigungsschutzklage für mich überhaupt? Hier heißt es, schnell zu handeln, da bei einer Kündigungsschutzklage Fristen sehr schnell verstreichen!

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Wenn Sie gekündigt wurden, kann die Rechtmäßigkeit dieser Entlassung nur durch eine Kündigungsschutzklage festgestellt werden. Denn eine Kündigung kann aus verschiedenen Gründen unwirksam sein - so muss die Kündigung beispielsweise durch einen wirksamen Kündigungsgrund gerechtfertigt sein. Entscheidend für eine Kündigungsschutzklage ist, ob das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) für Sie anwendbar ist, denn dieses enthält eine Reihe von Regelungen, wonach eine Entlassung sozial ungerechtfertigt und mithin rechtsunwirksam sein kann.

Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Entlassung eingereicht werden. Ob das Kündigungsschutzgesetz bei Ihnen Anwendung findet, kann in einer Erstberatung mit Ihrem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht unserer Kanzlei in Frankfurt am Main ermittelt werden, aber auch wenn dies nicht der Fall sein sollte, befinden Sie sich nicht in einem rechtsfreien Raum. Unser Anwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt am Main als Ihr Ansprechpartner kann beurteilen, ob sich die Erhebung einer Klage in Ihrem Fall lohnt.

Oliver Kranz, Rechtsanwalt in Frankfurt am Main
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