Anwalt für Bankrecht in Frankfurt am Main

Bankkonto gesperrt? Hohe Verluste bei Aktien oder Fonds? Überhöhte Kreditzinsen?

Ihnen wurde das Konto unberechtigt gesperrt? Sie möchten eine mangelhafte Anlageberatung oder die Beratung bei einer Finanzierung anfechten? Sie stehen vor einer Auseinandersetzung im Kreditvertrags- und Kreditsicherungsrecht? Wir alle sind auf ein reibungsloses Funktionieren des Zahlungsverkehrs angewiesen und die Bankenkrise führte uns deutlich vor Augen, wie sensibel dieses Rechtsgebiet ist. Aus diesen Gründen wächst der Bedarf für einen optimal qualifizierten Rechtsanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht ständig.

Im Zentrum des Bankrechts stehen sämtliche Bankgeschäfte. Es deckt somit alle Fragen des Rechtsverkehrs mit Banken ab. Dies betrifft hauptsächlich die Beziehung des Bankkunden zu seiner Bank: bei Krediten, im Bankvertragsrecht, dem Überweisungsverkehr und beim Kreditkartengeschäft.

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Ihr Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in Frankfurt am Main

Für den Kunden ist das Bankrecht äußerst komplex und undurchsichtig, da im Bankrecht viele Einzelgesetze existieren. Die Basis für das Bankrecht ist das Kreditwesengesetz (KWG), weitere Grundlagen findet man im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), im Handelsgesetzbuch (HGB), im Wechselgesetz (WG) und im Scheckgesetz (ScheckG).

Ein Anwalt für Bankrecht einer Kanzlei in Frankfurt am Main ist mit solchen Problemstellungen bestens vertraut. Durch die umfangreiche Erfahrung bei der Bewältigung von Herausforderungen in diesem Rechtsgebiet, ist es ihm möglich, Ihre Ansprüche mit Nachdruck und zu Ihrer Zufriedenheit durchzusetzen.

Das Kapitalmarktrecht ist für alle Fragen rund um die Tätigkeiten auf den Finanzmärkten zuständig. Es umfasst die Ausgabe und den Handel von und mit Wertpapieren, wie Aktien, Anleihen, Schuldverschreibungen oder Pfandbriefe. Aber auch Schuldscheine, Derivate, Optionsrechte und andere handelbare Papiere fallen in dieses Rechtsgebiet.

Sie haben Probleme mit Ihrem Immobilienfond, Rentenfond, Dachfond, Schifffond oder Aktienfond? Auch hiermit beschäftigt sich das Kapitalmarktrecht.

Wer in diesen Bereichen Beratung oder juristische Vertretung sucht, braucht einen Spezialisten und Fachanwalt, der sich nicht nur mit der juristischen Seite auskennt, sondern eine besondere Expertise im Bereich Banken und Kapital hat. Vertrauen Sie in diesem Fall immer einem Experten für Bankrecht, der diese Spezialisierung und auch jahrelange Erfahrung vorweisen kann.

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Verstöße gegen das Bank- und Kapitalmarktrecht sind keine Kavaliersdelikte

Meine Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Frankfurt am Main ist ein versierter Experte mit jahrelanger Erfahrung rund um das Thema Bank, Börse, Geldanlage und Kredit. Ich berate Unternehmen und Privatleute, aber auch Banken in allen bank- und kapitalmarktrechtlichen Fragestellungen. Als Ihr Fachanwalt besitze ich eine große fachliche Expertise und biete kompetente juristische Betreuung im Bankrecht. Ein weiteres Plus für Sie: Meine Kanzlei in Frankfurt am Main kann auch Ihre komplette Vermögensverwaltung übernehmen und Sie vor Kreditinstituten vertreten.

Sollten Sie Probleme haben, wenden Sie sich unbedingt an einen Spezialisten und Fachanwalt. Denn Verstöße gegen das Bank- und Kapitalmarktrecht gelten nicht als Kavaliersdelikte und werden empfindlich bestraft. Rufen Sie noch heute einen Rechtsanwalt für Bankrecht in Frankfurt am Main an, denn es geht um Ihr Geld, Ihren Ruf und um Ihre finanzielle Zukunft!

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Themen im Bankrecht

Aktienrecht

Sie stehen vor der Gründung einer Aktiengesellschaft? Sie möchten als Aktionär klagen bzw. eine Klage abwehren? Egal, um welchen Bereich im Aktienrecht es sich handelt – Sie sollten sich wegen seiner Komplexität immer einen Fachanwalt mit dem Rechtsgebiet für Bankrecht und Kapitalmarktrecht an Ihre Seite holen.

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Meine juristische Beratung ist für Unternehmen, Vorstände, Aufsichtsräte und Aktionäre gleichermaßen wichtig. Ich helfe bei der Gründung einer Aktiengesellschaft, berate Vorstände und Aufsichtsräte, unterstütze Aktionäre und helfe bei der Initiierung bzw. Abwehr von Aktionärsklagen. Auch bei Insidergeschäften und meldepflichtigen Informationen habe ich eine umfassende Expertise als Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht in Frankfurt am Main.

Sie sind Vorstand? Dann berate ich Sie bei der Organhaftung, dem Abschluss einer D&O-Versicherung und der Errichtung eines Compliance-Management-Systems. Als Mitglied des Aufsichtsrates unterstütze ich Sie in Haftungs- und Versicherungsfragen sowie bei der Durchführung präventiver Maßnahmen.

Sind Sie Aktionär, dann wenden Sie sich gerne an mich bei Fragen zur Durchsetzung von Aktionärsrechten, der Durchführung von Aktionärsklagen und zur Vorbereitung, Prüfung und Anfechtung von Hauptversammlungs-Beschlüssen.

Anlegerschutz

Jedes Jahr müssen private Anleger, aber auch Investoren, hohe Verluste hinnehmen. Der Grund dafür: ihre Berater, also Anlageberater, Vermögensverwalter oder Finanzdienstleister, sind mit dem ihnen anvertrauten Kapital nur mangelhaft umgegangen. Der so verursachte Schaden ist schätzungsweise jährlich im hohen zweistelligen Milliarden-Bereich. Darlehen und Kapitalanlagerecht sind hierbei ebenfalls relevante Rechtsgebiete. Sie wollen als geschädigter Anleger, auch als Privatperson, eine echte Chance, sich erfolgreich dagegen zu wehren?

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Trotz der vielen Schutzmechanismen, die für die Anleger eine größtmögliche Transparenz schaffen sollen, kommt es immer wieder vor, dass Anleger ihre Ersparnisse verlieren. Im Kapitalanlagerecht bekommen Sie als Anleger Ihre Rechte zugesprochen.

Wer sein Recht gegen Finanzdienstleister wie Banken, Kapitalanlagegesellschaften oder Aktiengesellschaften erfolgreich durchsetzen will, braucht professionellen und kompetenten juristischen Beistand durch einen Fachanwalt für Kapitalanlagerecht und Bankrecht um zu Ihrem Recht im Kapitalanlagerecht zu kommen. Denn genauso wichtig wie Fachwissen und Kenntnisse des Kapitalmarktes ist es, Ihnen die Möglichkeit zu geben, selbst vermeintlich übermächtigen Gegnern auf Augenhöhe gegenübertreten zu können. Meine Rechtsanwaltskanzlei ist Ihnen als Mandant bei allen Rechtsfragen zur Hilfe.

BaFin

Die primäre Aufgabe der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten. Die BaFin hat erhebliche Ermittlungs- und Eingriffskompetenzen sowie Aufsichts-, Kontroll- und Anordnungsbefugnisse. Sollten Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen gefunden werden, kann dies zu hohen Geldbußen oder sogar Freiheitsstrafen führen. Aber auch die Erlaubnisse für Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen hängen an dieser Bundesanstalt, die auch für Unternehmer sehr schnell relevant werden kann.

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Gerade bei Erlaubnisverfahren ist eine anwaltliche Unterstützung wichtig! Ganz schnell muss man beispielsweise als Unternehmen aufpassen, dass man im Zuge einer Refinanzierung keine erlaubnispflichtigen Kreditgeschäfte oder Einlagengeschäfte betreibt. Im Bank- und Kapitalmarktrecht in Frankfurt am Main unterstütze ich Sie bei der Durchführung von Erlaubnisverfahren, vertrete Sie bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit der BaFin, betreue Sie bei der Konzeption der Emissionsprospekte und begleite Sie bei Billigungs- und Genehmigungsverfahren, Beratung und Kontrolle bei Meldepflichten und bei allen Fragen zum Themenspektrum der Compliance.

Bankvertragsrecht

Sie sind sich nicht sicher, ob die mit Ihrer Bank zu schließenden Verträge zu Ihren Gunsten sind? Es tauchen Probleme oder Streitigkeiten auf? Das Bankvertragsrecht befasst sich mit allen Problemstellungen zwischen Bankkunden und Bank, die beispielsweise bei Darlehensverträgen auftreten. Aber auch Konflikte im Zusammenhang mit Bankkonten und Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die sogenannten Sicherheiten, die für Kredite bestellt werden, fallen darunter.

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Ich als Fachanwalt in Frankfurt am Main empfehle Ihnen im Bankvertragsrecht, bereits vor Abschluss von Bankverträgen juristischen Rat einzuholen. Dieser ist bei Darlehensverträgen, Bürgschaften und Grundschulden meist günstiger als eine Auseinandersetzung mit der Bank nach dem Vertragsabschluss. Als Fachanwalt mit dem Rechtsgebiet Bankrecht prüfe ich aber auch im Nachgang und bei Streitigkeiten alle Vertragsklauseln auf ihre Gültigkeit.

Alle Fragen und Angelegenheiten, die sich aus Verträgen mit Banken ergeben, sind mein Spezialgebiet – egal ob es sich um ungenaue Formulierungen, unwirksame Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, um einen Widerruf eines Darlehensvertrages, eine Vorfälligkeitsentschädigung oder die Haftung aus einer Grundschuld oder einer Bürgschaft handelt: Ich unterstütze Sie kompetent und entschieden. Sollte eine außergerichtliche Auseinandersetzung keine valide Option darstellen, vertrete ich Ihre Interessen gerne auch vor Gericht.

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Beratungshaftung

Berät eine Bank einen Kunden zu einer Kapitalanlage (beispielsweise zu Aktien, Aktienfonds, Fonds, Inhaberschuldverschreibung, Sparverträgen, etc.), muss sie die Grundsätze der anleger- und anlageobjektgerechten Beratung beachten. Das bedeutet, dass Ihr Bankberater Ihre individuellen Erfahrungen, Ihre Risikobereitschaft und die Anlageziele erfragen und berücksichtigen muss. Wurde dies bei Ihnen nicht korrekt durchgeführt oder wurden Sie nicht über sämtliche Eigenschaften und Risiken sowie die anstehenden Provisionen aufgeklärt?

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Meine Kanzlei für Beratungshaftung in Frankfurt am Main prüft ausführlich für Sie, ob Sie seitens des Bankberaters korrekt und umfänglich aufgeklärt und beraten wurden und ob alle gesetzlichen Pflichten eingehalten worden sind. Oft ist dies nicht der Fall und so vertrete ich Sie im ersten Schritt außergerichtlich und – sollte keine Einigung erzielt werden – auch gerichtlich bei der Durchsetzung der hieraus resultierenden Ansprüche auf Schadensersatz.

Handeln Sie schnell, wenn Sie das Gefühl haben, nicht richtig von Ihrer Bank beraten worden zu sein. Schnelligkeit ist dabei von Vorteil, sodass Sie Ihre Schadensersatz-Ansprüche durch Verjährung nicht verlieren.

Börsenrecht

Haben Sie an der Börse Wertpapiere erworben und fühlen sich um Ihr Geld betrogen? Oder möchten Sie einen Anspruch wegen ungenügender Aufklärung in einem Wertpapierprospekt geltend machen? Sie handeln mit Wertpapieren und man wirft Ihnen einen Verstoß gegen den Anlegerschutz vor? Bei Bank- und Kapitalmarktrecht in Frankfurt am Main verfüge ich als Fachanwalt über eine umfassende Expertise, um Sie als Aktionäre und Vorstände in börsengängigen Unternehmen kompetent zu unterstützen.

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Meine Kanzlei berät Sie in allen Fragen zu Aktienemission und anderen börsenspezifischen Themen. Anleger können beispielsweise aufgrund diverser Regelungen Schadenersatzansprüche geltend machen. Dazu gehört auch die so genannte Prospekthaftung, bei der der Herausgeber eines Prospekts über Wertpapiere für falsche und unvollständige Angaben haftet.

Aber nicht nur für Anleger ist juristische Beratung wichtig: Die im Wertpapierhandel zu beachtenden Vorschriften sind mittlerweile so komplex und umfassend, dass ein korrektes Vorgehen beim Vertrieb und beim Verfassen von Verkaufsprospekten eine Rechtsberatung durch einen kompetenten Fachanwalt für Börsenrecht erforderlich machen. Meine Kanzlei unterstützt Sie darüber hinaus bei der Erstellung von Börsenmitteilungen, Quartals- und Halbjahresberichten sowie Bilanzmitteilungen. Seien Sie auf der sicheren Seite!

Factoring

Rechtlich handelt es sich bei Factoring vom Grundgedanken her um einen Kaufvertrag im Sinne der §§ 433ff BGB. Trotzdem kann es keinem klassischen Vertragstypus des BGB klar zugeordnet werden. Beim Factoring ist der Kaufgegenstand die Forderung des Verkäufers. Factoring erfreut sich immer größerer Beliebtheit, um die Liquidität eines Unternehmens zu sichern. Es birgt jedoch zahlreiche rechtliche Konsequenzen im Bereich Risikobewertung, Kosten oder bei regulatorischen Anforderungen und die Finanzierungsverträge sind so komplex, dass nur ein erfahrener Rechtsanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht die Folgen und Wirksamkeit einzelner Klauseln umfassend einschätzen kann.

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Wer Factoring anbieten möchte, muss neben den klassischen rechtlichen und wirtschaftlichen Problemen auch regulatorische Besonderheiten beachten. So kann beispielsweise eine „Inkasso-Lizenz“ oder gar eine BaFin-Erlaubnis erforderlich sein. Zusätzlich bestehen rechtliche Unsicherheiten dadurch, dass es an klaren Regelungen im Gesetz fehlt. Meine Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Frankfurt am Main ist Ihr spezialisierter und erfahrener Ansprechpartner zu allen Fragen des Factorings. Von der vertraglichen Gestaltung bis zu regulatorischen Rahmenbedingungen oder der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Ich berate und vertrete Sie außergerichtlich und gerichtlich in allen Bereichen des Factorings.

Immobilienfonds

Es war ein großer Trend: Viele Anleger wurden durch ihre Bank auf Immobilienfonds aufmerksam gemacht – oft mit unschönem Ausgang. Denn meistens erwirtschafteten diese Immobilienfonds die versprochenen Renditen nicht einmal annähernd. Sie sind auch an einem Immobilienfonds beteiligt und zweifeln an der Sicherheit der Anlage?

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Immobilienfonds sind eine Möglichkeit für Anleger, die keine einzelne Immobilie erwerben möchten. Dabei unterscheiden sich offene und geschlossene Immobilienfonds deutlich – auch juristisch. Bei offenen Immobilienfonds wird das Geld der Anleger in Gewerbeimmobilien investiert. In diesen Fonds sind mehrere verschiedene Objekte aus unterschiedlichen Ländern und Regionen enthalten. Aber das Geld wird nicht nur in Immobilien investiert, sondern auch in Zinspapiere, die dazu dienen, um kurzfristig Anleger auszahlen zu können, die ihre Anteile verkaufen wollen. Mit der Finanzkrise gerieten viele offene Immobilienfonds in Schieflage, da zu viele Anleger gleichzeitig ihre Anteile verkaufen wollten. So konnten nicht alle Ansprüche gleichzeitig bedient werden und die Fonds wurden geschlossen und teilweise sogar abgewickelt. Geschädigte Anleger von offenen Immobilienfonds sollten sich zeitnah durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen.

Aber auch geschlossene Fonds bergen Risiken: Bei geschlossenen Immobilienfonds beteiligt sich der Anleger an bereits bebauten oder zu bebauenden Grundstücken samt Immobilie. Der Gründer eines geschlossenen Immobilienfonds sammelt von Kapitalanlegern das notwendige Eigenkapital für die geplante Investition. Ist das Kapital zusammen, wird die Kapitalanlage geschlossen und es können keine Beteiligungen mehr erworben werden. Wer diese Anteile erwirbt, wird damit zum Miteigentümer dieser Objekte und trägt das Risiko von Gewinnen und Verlusten. Angepriesen werden geschlossene Immobilienfonds immer als krisensichere Kapitalanlage. Trotzdem kommt es immer wieder zu aufsehenerregenden Pleiten. Lassen Sie sich in diesem Fall immer von einem im Bank- und Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwalt umfassend beraten, um die Verluste zu minimieren.

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Insolvenz

Ihr Kunde oder Schuldner stellt einen Insolvenzantrag? Sie müssen mit einen Ausfall Ihrer Forderung oder Ansprüche rechnen? Sie sind Anleger und der Insolvenzverwalter Ihres Fonds stellt nun Forderungen gegen Sie?

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Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht unterstütze ich Sie umfassend bei der Wahrung Ihrer Rechte. Ich berate sowohl Verbraucher als auch Firmeninhaber, Gesellschafter und Geschäftsführer zu ihren Möglichkeiten. Sprechen Sie mich in allen Fragen rund um das Thema Insolvenz an!

Kontoformen

Die Giro- oder Kreditkarte mit der dazugehörigen PIN ist nie bei Ihnen angekommen? Ein Kartenmissbrauch Ihrer Zahlungskarten durch Phishing, Diebstahl oder Ausspähen der PIN wurde festgestellt? Dann holen Sie sich schnell Hilfe, um nachzuweisen, dass die Schuld nicht bei Ihnen liegt.

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Das Bankkonto oder Girokonto ist ein wichtiger Schnittpunkt in der Rechtsbeziehung zwischen Banken und ihren Kunden. Auch hier kann anwaltlicher Beratungsbedarf entstehen, wenn beispielsweise die Giro- oder Kreditkarte mit der dazugehörigen PIN ohne Ihr Verschulden (z. B. beim Versand einer neuen Karte) abhandengekommen und Ihnen durch Kartenmissbrauch ein finanzieller Schaden entstanden ist. Ich stehe als Fachanwalt für Bankrecht mit fachmännischer juristischer Betreuung kompetent und durchsetzungsstark an Ihrer Seite. Setzen Sie sich jetzt mit mir für ein erstes Gespräch in Verbindung.

Kreditrecht

Wenn Finanzdienstleister Ihnen unzulässige Bearbeitungsgebühren oder überhöhte Kreditzinsen berechnen, können Sie dagegen vorgehen – auch, wenn dies Jahre zurückliegt. Gerade bei größeren Kreditsummen, wie bei einem Immobilienkredit, kann eine zu hohe Vorfälligkeitsentschädigung berechnet worden sein. Ich schaue als Fachanwalt für Kreditrecht ganz genau hin, ob das bei Ihrem Darlehn der Fall gewesen ist und beantworte Ihre Rechtsfragen als Privatperson.

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Eine Vielzahl von Rechtsverstößen, die bei der Erstellung von Kreditverträgen unterlaufen können, beschäftigt die Gerichte mit unterschiedlichen Fragestellungen. Ich unterstütze Sie bei Fragen wie, welche Rechte und Belehrungspflichten bei einem Verbraucherdarlehen bestehen, wann bei einem Kreditvertrag ein Widerruf möglich ist, unter welchen Voraussetzungen ein Darlehen gekündigt werden kann, ob die Bank einen Anspruch auf Entschädigung hat und alle anderen juristischen Fragestellungen rund um das Thema Kreditrecht. Ich stehe meinen Mandanten mit meiner Kanzlei für Bankrecht und Kapitalmarktrecht kompetent in allen Fragestellungen der Unternehmensfinanzierung, der Kreditkündigung, der Baufinanzierung und der Umfinanzierung für ein Erstberatungsgespräch zur Verfügung.

Kreditsicherung

Die Bank verlangt eine Kreditsicherheit für ihre Kreditforderung und Darlehn aus Risikogründen. Die häufigsten Kreditsicherungsmittel sind dabei Bürgschaften, Hypotheken, Grundschulden, Sicherungsübereignung, Forderungsabtretung und die Abtretung von Lebensversicherungen.

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Unter Probleme mit der Kreditsicherung fallen unter anderem Fragen zu Grundpfandrechten (Hypotheken, Grundschulden etc.) und die im geschäftlichen Verkehr typischen Raumsicherungsverträge oder Globalzessionen. Kreditsicherungen können nur im sogenannten Sicherungsfall durch den Sicherungsnehmer (typischerweise die finanzierende Bank) verwertet werden. Droht Ihnen bei einer Kreditkündigung die Verwertung der von Ihnen oder Dritten gestellten Sicherheit, unterstütze ich Sie kompetent bei den Verhandlungen mit der Bank über eine einvernehmliche Rückführungsregelung. Selbstverständlich unterstütze ich Sie als Fachanwalt mit Schwerpunkt Bankrecht auch bei von der Bank eingeleiteten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, insbesondere bei Zwangsverwaltung oder Zwangsversteigerung.

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Online-Banking

Ihr Konto wurde gehackt? Dann wurden Sie Opfer eines modernen Banküberfalls. Denn diese finden heute im Internet statt. Bankgeschäfte über Online-Banking sind Ziel für moderne Bankräuber geworden. Die Methoden sind neu, unterschiedlich und werden immer raffinierter, sodass selbst umsichtige Bankkunden manchmal keine Chance haben, den Betrugsversuch zu erkennen. Aber was, wenn die Bank den Schaden nicht übernehmen will?

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Die Gesetzeslage ist klar und die Rechtsprechung eindeutig: Ohne korrekte Autorisierung haftet die Bank und nicht der Kunde.

Wem Geld illegal von seinem Konto abgebucht wurde oder ein Darlehn auf den eigenen Namen aufgenommen wurde, benötigt unbedingt die Hilfe eines Fachanwaltes für Bankenrecht und Kapitalmarktrecht, wenn sich das Kreditinstitut weigert, den Schaden zu ersetzen. Denn das ist nicht zulässig. Meine Rechtsanwaltskanzlei in Frankfurt am Main berät und vertritt geschädigte Kontoinhaber bei Phishing.

P&R

Der Investmentanbieter P&R war über 40 Jahre im Geschäft und galt bei Anlegern und Vertriebspartnern als solides Unternehmen. Die Insolvenz von P&R Container war ein unvorhersehbarer Schock für viele Anleger. 2018 stellten folgende Firmen des Container-Anbieters P&R beim Amtsgericht München einen Insolvenzantrag: P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH, P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH, P&R Container Leasing GmbH, P&R Transport-Container GmbH, P&R AG. Gibt es eine Chance, mit nur einem blauen Auge davon zu kommen und einen Teil seines Geldes aus der Anlage zu retten?

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Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung sind erfahrungsgemäß die effektivste Möglichkeit der Schadenskompensierung für betroffene Anleger – und zwar unabhängig von einem laufenden Insolvenzverfahren. Ich prüfe Ihre Chancen in beiden Bereichen: Schadensersatz und Insolvenzverfahren. Denn Sie schließen sich nicht gegenseitig aus und sind parallel durchführbar. Fragen Sie mich als Fachanwalt für Bankrecht nach der kostenfreien und unverbindlichen Ersteinschätzung für Ihren Fall.

Rechte u. Pflichten von Vorständen / Aufsichtsräten

Der Vorstand führt die Geschäfte eines Unternehmens und handelt in eigener Verantwortung und ohne die Weisung durch den Aufsichtsrat oder die Aktionäre. Die Mitglieder des Vorstandes werden jedoch vom Aufsichtsrat für bis zu fünf Jahre gewählt.

Das Aktienrecht schreibt vor, dass sich Aufsichtsrat, Vorstand und Aktionäre mindestens einmal im Jahr zur Hauptversammlung treffen, um die Aktionäre zu informieren, aber auch unternehmensrelevante Vorgänge zu besprechen, den Vorstand zu entlasten und den Jahresabschluss zu genehmigen. Haben Sie zu Ihren Rechten und Pflichten als Vorstand oder Aufsichtsrat Unsicherheiten oder Fragen?

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Meine Kanzlei und ich als Fachanwalt für Bankrecht unterstützt Sie bei allen Fragen rund um die Gründung einer Aktiengesellschaft, die Eintragung im Handelsregister, die Erstellung von Verträgen sowie der Satzung, bei der Beratung von Vorständen und Aufsichtsräten zu Rechten, Pflichten und der Haftung und bei der optimalen Vorbereitung und Durchführung von Hauptversammlungen.

Egal, ob familiengeführte Personengesellschaften, mittelständische Unternehmen oder börsennotierte Aktiengesellschaften – ich berate Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräten im Zusammenhang mit deren Unternehmenspflichten, beim Wechsel der Geschäftsleitung oder zur Organhaftung. Ich liefere Ihnen maßgefertigte Lösungen für Ihre Position!

Schiffsfonds

Schiffsfonds oder Schiffsbeteiligungen sind meistens geschlossene Fonds, bei denen das Kapital in den Bau oder Erwerb von Seeschiffen investiert wird. Diese Investitionen galten sehr lange als extrem sicher und auch ertragreich. Haben Sie sich auch für diese Kapitalanlage entschieden und nun einen totalen Verlust hinnehmen müssen?

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Durch die weltweite Finanzkrise ist der Absatzmarkt der Schifffahrtsbranche zusammengebrochen. Viele Schifffonds befinden sich in der Insolvenz oder in der Sanierung. Als Anleger wissen Sie nun nicht, ob und wie Ihre Beteiligungen noch zu retten sind. Als spezialisierter Fachanwalt für Bankanwalt und Kapitalmarktrecht in Frankfurt am Main gebe ich Ihnen Überblick über die komplexe und komplizierte Thematik und berate Sie umfassend über Ihre rechtlichen Ansprüche. Ich überprüfe den Anlegervertrag auf etwaige Ansprüche und untersuche, ob Sie über die Risiken Ihrer Beteiligung umfassend aufgeklärt worden sind. Wurde Ihre Beteiligungssumme angemessen angelegt? War der Kaufpreis des Schiffes angemessen? Ich sehe mir Ihre Ansprüche sehr genau an – melden Sie sich rechtzeitig mit Hinblick auf die kurzen Verjährungsfristen!

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Schrottimmobilien

Unter Schrottimmobilien versteht man überbewertete, mit Baumängeln oder anderen Mängeln behaftete Immobilien in oft sehr schlechter Lage und mit eingeschränkter Mietzinserwartung. Der Begriff „Schrottimmobilie“ taucht meistens im Zusammenhang mit Kapitalanlagen in Immobilien, Immobilienbeteiligungen oder Immobilienfondsanteile auf, die den Anlegern oft als renditeträchtige Altersvorsorge und als sichere Kapitalanlage weit über dem eigentlichen Wert verkauft wurden. Möchten Sie wissen, welche Ansprüche Sie haben?

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Geschädigte sind nicht ohne Chancen! Lassen Sie sich durch einen Rechtsanwalt aus meiner Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten, welche Ansprüche Sie im Fall eines Erwerbs einer Schrottimmobilie geltend machen können. Oft besteht die Möglichkeit, die finanzierende Bank für fehlerhafte Beratungen oder für Prospektfehler haftbar zu machen. Oder der Kaufvertrag ist unwirksam, wenn der finanzierenden Bank Mitwisserschaft nachgewiesen werden kann. So haben Sie gute Chancen, dem finanziellen Desaster zu entgehen. Wurde der Kauf durch Kredite finanziert? Auch wenn seit dem Kauf schon mehr als 10 Jahre vergangen sind, bestehen dann noch Chancen. Sehr gerne stehe ich Ihnen für eine ausführliche Besprechung Ihrer Angelegenheit zur Verfügung.

Vertragsverhandlungen

Vertragsgestaltungen auf dem Gebiet des Bankenrechts sind ganz besonders komplex und oft mit Fallstricken versehen. Benötigen Sie Hilfe bei Vertragsverhandlungen über Darlehen, Kreditsicherheiten, Vermögensverwaltung durch eine Bank oder einen Vermögensverwalter? Oder möchten Sie bei Verhandlungen beim Kauf oder der Vermittlung von Kapitalanlagen betreut werden?

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Ich biete Ihnen eine Unterstützung als spezialisierter Rechtsanwalt bei den Vertragsverhandlungen an. Kontaktieren Sie mich oder vereinbaren Sie einen Termin.

Vorfälligkeitsentschädigung

Hat Ihre Bank Sie zur Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung aufgefordert? Das erfolgt oft dann, wenn Sie als Darlehensnehmer Ihr Immobiliendarlehen vorzeitig zurückzahlen wollen oder müssen. Und das kostet! Dabei sind die Gründe dafür schon meist sehr unangenehm (Umzug, Scheidung oder der Verlust des Arbeitsplatzes) und dann kommen noch empfindliche zusätzliche Kosten obendrauf.

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Es gibt jedoch Möglichkeiten, wie Sie die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung durch Zusammenarbeit mit einem Fachanwalt für Bankrechtund Kapitalmarktrecht vermeiden – oder zumindest reduzieren können. Sogar eine bereits geleistete Entschädigung kann ich gegebenenfalls für Sie zurückholen, falls Fehler in den abgeschlossenen Kreditverträgen gemacht wurden. Denn die Banken sind gesetzlich dazu verpflichtet, Verbraucher ordnungsgemäß zu informieren und korrekte Angaben, wie z. B. die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung, zu machen. Wurde dies nicht oder nicht ausreichend gemacht, ist entweder die Vorfälligkeitsentschädigung oder sogar der gesamte Darlehensvertrag angreifbar. Schalten Sie unbedingt einen Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht ein und lassen Sie sich Ihre Möglichkeiten aufzeigen.

Wertpapierhandelsgesetz

Das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) reguliert in Deutschland den Wertpapierhandel. Es dient der Kontrolle von Wertpapierdienstleistungsunternehmen zum Schutz der Anleger. Im Wertpapierhandelsgesetz werden die Veröffentlichungspflichten für börsennotierte Unternehmen geregelt, aber auch die Pflichten der Aktionäre (z. B. die Stimmrechtsmitteilungen). Das Gesetz betrifft sowohl börsliche als auch außerbörsliche Wertpapiergeschäfte.

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Sie haben eine Frage oder ein Problem bezüglich des Wertpapierhandelsgesetzes? Das Bank- und Kapitalmarktrecht gehört zu den Kernkompetenzen unserer Kanzlei in Frankfurt am Main. Sprechen Sie mich an, welche konkrete Lösung ich Ihnen anbieten kann.

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Wertpapierrecht

Es gibt unzählige Wertpapiere mit den unterschiedlichsten Anlageschwerpunkten, Funktionsweisen, aber auch Risiken. Dementsprechend anspruchsvoll sind die Anforderungen an die Beratung der Anlagekunden. Und nicht immer genügt diese Beratung den allgemeinen Erfordernissen und die empfohlene Wertpapieranlage entspricht weder Ihren Zielen und Ihrer Risikobereitschaft, noch wurden Sie über ihre Funktionsweise und die mit dem Produkt verbundenen Risiken umfassend aufgeklärt.

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Nur wenige Kunden kennen sich mit den hochkomplexen Wertpapierprodukten aus. Aber auch viele Bankberater sind schlecht informiert und können die Produkte so erklären, dass der Kunde sie verstehen und die Risiken erkennen kann. Zusätzlich besteht von Seiten der Bank oft ein starkes wirtschaftliches Eigeninteresse, dass die Kunden bestimmte von ihr empfohlene Wertpapierprodukte zeichnen. So erhält die Bank von den Emittenten der Produkte in der Regel das sogenannte Agio und zusätzlich Provisionen. Auf diese Rückvergütungen muss die Bank ihre Kunden eigentlich hinweisen. Meistens kommen sie, Versicherungen und auch sonstige Anlageberater dieser Erklärung nur völlig unzureichend nach.

Die Folge einer fehlerhaften Beratung sind Schadensersatzansprüche der Kunden. Melden Sie sich umgehend bei einem Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht in Frankfurt am Main, wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie möglicherweise nicht oder nicht richtig informiert wurden.

Wirecard AG

Seit dem 25. Juni 2020 ist die Wirecard AG insolvent. Für viele Anleger und Aktionäre ist dies ein finanzielles Desaster. Sie sind ebenfalls betroffen? Dann kontaktieren Sie schnell einen Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht, um Ihre Investitionen eventuell teilweise zu retten und um Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

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Mittlerweile ermittelt die Staatsanwaltschaft unter anderem wegen des Verdachts der Marktmanipulation und Betrugsverdachts. Den Investoren in Aktien, Anleihen und Derivate drohen große Verluste. Wie bei jedem Insolvenzverfahren können die Gläubiger ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Tatsächlich wird dies für die Aktionäre desaströs sein, da ihre Forderungen nachrangig bedient werden – falls es überhaupt noch etwas zu verteilen gibt. Für die Anleger sieht es im Insolvenzverfahren zwar etwas besser aus, aber auch sie können mit keiner hohen Insolvenzquote rechnen. Damit Ihr Geld nicht komplett verloren geht, kann ich Ihre Schadensersatzansprüche prüfen, die sich gegen die Vorstände und Aufsichtsräte der Wirecard AG und auch gegen die Wirtschaftsprüfer richten. Vertrauen Sie mit als im Kapitalmarktrecht erfahrenem Rechtsanwalt: Ich berate Sie zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten und Schadensersatzansprüchen.

Tobias Limmer, Rechtsanwalt in Frankfurt am Main
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