Berechnung des Pflichtteils: Ihr Anwalt in Frankfurt am Main
Wussten Sie, dass nahen Angehörigen immer ein Pflichtteil zusteht?
Grundsätzlich steht Ihnen das uneingeschränkte Recht zu, mit Ihrem Vermögen nach Ihren Vorstellungen und Wünschen zu verfahren. Das gilt selbst über Ihren Tod hinaus. Über eine Nachlassregelung per Testament oder Erbvertrag können Sie festlegen, wer welchen Erbteil nach Ihrem Tod erhält – und wer leer ausgeht, wenn es um die Verteilung des Erbes geht. Allerdings erkennt der Gesetzgeber trotz der Möglichkeit einer Nachlassregelung gleichzeitig auch die Schutzbedürftigkeit naher Angehöriger an. Der vollständige Ausschluss vom Erbe ist daher nur unter ganz engen Voraussetzungen möglich. Damit wird auch der grundsätzlichen Fürsorgepflicht für Angehörige Rechnung getragen: Diese gilt auch über den Tod hinaus, wenn nicht schwerwiegende Gründe dagegen sprechen. Unsere Rechtsanwälte mit dem Tätigkeitsschwerpunkt für Erbrecht in Frankfurt am Main verhelfen Ihnen bei Problemen mit der Berechnung des Pflichtteils und damit verbundenen Fragen der Erben oder des Erblassers zu einer rechtssicheren und fairen Lösung.
Werden Angehörige per Testament oder Erbvertrag vom Nachlass ausgeschlossen, steht Ihnen trotzdem der sogenannte Pflichtteil zu. Die Vorgaben zur Berechnung des Pflichtteils ergeben sich aus der Anwendung der erbrechtlichen Vorschriften aus dem BGB. Ein Rechtsanwalt kann Sie bei der Berechnung und Geltendmachung Ihrer Ansprüche unterstützen und prüft, ob Sie nicht doch als Erben in Betracht kommen.
Der Pflichtteil steht nicht allen Familienangehörigen zu – gehören Sie zu den Berechtigten?
Nach dem Willen des Gesetzgebers steht der Pflichtteil als Mindestbeteiligung am Nachlass nur bestimmten Personen unter den Verwandten zu. Dazu zählen nach § 2303 BGB die Abkömmlinge des Erblassers, also die Kinder, Eltern und Ehegatten des Erblassers. Zwar sind Enkelkinder auch Abkömmlinge des Erblassers; ihnen steht ein Pflichtteil aber nur dann zu, wenn sie per letztwilliger Verfügung – also per Testament, Vermächtnis oder Erbvertrag – vom Erbe ausgeschlossen wurden und die Eltern bereits gestorben sind. Mit unseren Rechtsanwälten im Rechtsgebiet Erbrecht erhalten unsere Mandanten eine fachkundige Rechtsberatung in unserer Kanzlei bei Fragen zur Berechnung des Pflichtteils, dem Pflichtteilsrecht oder dem Pflichten des Erblassers in Frankfurt am Main, um Ihre Ansprüche bestmöglich durchzusetzen.
Wenn Sie wissen wollen, ob für Sie ein Pflichtteilsanspruch in Betracht kommt, sollten Sie sich vertrauensvoll an einen Rechtsanwalt unserer Kanzlei für Erbrecht in Frankfurt am Main wenden. Dieser beantwortet Ihnen Ihre Fragen zur Pflichtteilsberechtigung und auch dazu, wie die Berechnung des Pflichtteils vorgenommen wird.
Die „Rache” der Enterbten: So machen Sie Ihren Pflichtteil geltend!
Wer enterbt wurde, kann in der Regel einen Ausgleichsanspruch in Form des Pflichtteilsanspruchs einfordern. Um diesen in der richtigen Höhe und ohne Verluste geltend zu machen, bedarf es in jedem Fall der Unterstützung durch einen Anwalt für Erbrecht. Dieser ist nicht nur in der Lage, die Berechtigung von hinterbliebenen Personen in Bezug auf den Pflichtteil zu überprüfen, sondern übernimmt auch alle weiteren Schritte wie z.B. die Geltendmachung der gesetzlichen Auskunfts- und Wertermittlungsansprüche.
Anwaltskanzlei für Erbrecht in Frankfurt am Main: Unsere Experten verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht!
Das Durchsetzen von Pflichtteilsansprüchen gegenüber den Erben kann sich schnell zu langwierigen Konflikten auswachsen. Zögern Sie daher nicht, unsere Kanzlei in Frankfurt am Main zu kontaktieren, um Ihre Ansprüche zu prüfen und durchzusetzen. Ein Rechtsanwalt für Erbrecht kann Sie dabei unterstützen, Ihren Pflichtteil einzufordern und die oben genannten Auskunfts- und Wertermittlungsansprüche gegenüber den Erben geltend zu machen.
Mandantenmeinungen
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