Anwalt für Familienrecht in Frankfurt am Main

Eine Trennung oder Scheidung? Was erwartet Sie?

Das Familienrecht ist von allen Rechtsgebieten das emotional schwierigste. Eine Trennung oder sogar eine Scheidung ist für die betroffenen Familienmitglieder ein tiefgehender Einschnitt in ihr bisheriges Leben und oft in die finanzielle Situation. Deswegen ist es mir wichtig, nicht nur ein kompetenter Partner zu sein, sondern ein Begleiter in dieser emotionalen Ausnahmesituation. Um Schaden rechtzeitig bereits im Vorfeld zu begrenzen, ist anwaltlicher Rat schon in einer frühen Phase wichtig. Denn oft entsteht durch mangelnde Kenntnis über juristische Gegebenheiten und Zusammenhänge Streit über vermeintliche Fakten, die so nicht existieren.

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Als Anwalt für Familienrecht in Frankfurt am Main unterstütze ich Sie mit meiner Erfahrung bei Ihrer Trennung, Scheidung oder Unterhaltsstreitigkeiten in allen Schritten: von der ersten telefonischen Beratung bis zur Gerichtsverhandlung. Meine Mandanten und Ihr Problem stehen immer im Mittelpunkt, und wir erarbeiten gemeinsam tragfähige Resultate zum Thema Unterhalt, Umgang, Sorgerecht und Zugewinnausgleich, Aufteilung des Haushaltes, und der Rentenanwartschaften. Die Arbeitsfelder mit dem Rechtsgebiet Familienrecht meiner Kanzlei in Frankfurt am Main sind vielseitig: Sie schließen eine umfassende Beratung, außergerichtliche Vertretung, aber auch die Vertretung vor Gericht ein.

Es sind Kinder involviert?

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Nie ohne einen Anwalt für Scheidungsrecht

Besonders, wenn Minderjährige betroffen sind, ist eine Scheidung tragisch. Als Rechtsanwalt für Familienrecht in Frankfurt am Main lege ich Wert darauf, dass die Interessen Ihrer Kinder in dem Konflikt der Eltern beachtet werden.

Scheidungen können sehr emotionale Auseinandersetzungen zwischen Menschen sein, die sich einmal nahestanden. Deshalb ist im Familienrecht nicht nur das Fachwissen eines Anwaltes gefragt, sondern eine umfassende Beratung auf Basis sozialer Kompetenz und Gespür für die seelische Situation der Mandanten.

Auch wenn eine einvernehmliche Scheidung vorliegt oder es vordergründig nichts zu erstreiten gibt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt zu einer Trennungsvereinbarung oder Scheidungsfolgenvereinbarung in jedem Falle sinnvoll.

Wichtig ist, dass eine Rechtsberatung immer nur einen Partner beraten kann, niemals beide Seiten gleichzeitig! Auch dann nicht, wenn beide mit den Forderungen von Anfang an einverstanden sind. Bedenken Sie, dass Sie beim Familiengericht ohne Rechtsanwalt keine Anträge stellen können – und in diesem Fall auch keinen Scheidungsantrag. Ohne anwaltliche Vertretung können Sie einer Scheidung in Frankfurt am Main nur zustimmen oder sie ablehnen.

Ihr Anwalt für Familienrecht in Frankfurt am Main

Ich weiß: Bei einer Hochzeit möchte man nicht an eine mögliche Trennung denken. Ich helfe Ihnen als Rechtsanwalt für Familienrecht in Frankfurt am Main bei der Gestaltung vorsorgender Regelungen durch einen Ehevertrag. Meine Kanzlei für Familienrecht berät Sie anwaltlich auch zu allen anderen juristischen Belangen rund um Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft.

Sie haben Fragen zu Vormundschaft, Pflegschaft und rechtlicher Betreuung? Fragen Sie mich als Anwalt für Familienrecht! Auch wenn Sie Unterstützung bei Angelegenheiten vor Ämtern und Behörden benötigen, vertrete ich Ihre Interessen bei den Themenfeldern Adoption, Sorgerecht und Personenstand umsichtig und kompetent. Denn ich weiß, wie sensibel familienrechtliche Belange sein können.

Als Ihr Anwalt für Familienrecht in Frankfurt am Main werde ich Sie tatkräftig unterstützen und Ihre Belange durchsetzen.

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Themen im Familienrecht

Ehegattenunterhalt

Beim Ehegattenunterhalt sind der Trennungsunterhalt und der nacheheliche Unterhalt zu unterscheiden. Beide Unterhaltsarten sind an unterschiedliche Voraussetzungen gebunden: Der Trennungsunterhalt ist bis zur rechtskräftigen Scheidung befristet. Der nacheheliche Unterhalt beginnt – wie der Name schon vermuten lässt – nach der Scheidung. Aber wann genau ist das?

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Die Ansprüche auf den nachehelichen Unterhalt beginnen mit der Rechtskraft der Scheidung. Er besteht besonders dann, wenn es um die Betreuung gemeinsamer, minderjähriger Kinder, chronischer Krankheit und der damit einhergehenden Erwerbsunfähigkeit oder die Aus- und Weiterbildung eines geschiedenen Ehegatten geht. Auch wenn ein Ehegatte während der Ehezeit erwerbslos war, wird er in der Regel Anspruch auf nachehelichen Unterhalt haben. Als Rechtsanwalt für Scheidungsrecht in Frankfurt am Main überprüfe ich Ihre Ansprüche aufs Genaueste!

Ehevertrag

Bei einer Eheschließung möchten Sie selbstverständlich, dass die Beziehung hält. Leider gibt es dafür keinerlei Garantie und auch die Statistiken zeigen, dass knapp 40 % der Ehen in Deutschland geschieden werden. Deshalb sollten Sie im Vorfeld vorsorgen, damit Sie im Falle einer Scheidung neben der emotionalen Belastung nicht um Ihre Rechte kämpfen müssen.

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Der Ehevertrag ist ein notariell beurkundeter Vertrag, der nicht nur vor der Eheschließung, sondern auch nach der Hochzeit geschlossen werden kann. Der Ehevertrag kann eine Scheidung vereinfachen, sollte sie später gewünscht werden. Ist dieser Vertrag umfänglich formuliert und besteht zusätzlich Einigkeit über die Vereinbarungen, dann muss sich das Ehepaar, bzw. deren Anwälte, nicht mehr über die einzelnen Punkte einigen. Das Interesse eines Ehevertrages liegt insbesondere auf dem finanziellen Ausgleich und gibt den Ehegatten die Möglichkeit, Klarheit über Fragen wie Unterhalt, Vermögensaufteilung, Rentenausgleich zu schaffen, um langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden. Als erfahrener Rechtsanwalt für Familienrecht in Frankfurt am Main berate ich Sie gerne.

Erziehungsrecht

Das Erziehungsrecht schließt die Erziehung und die alltägliche Pflege und Versorgung von Minderjährigen ein. Dabei ist das Erziehungsrecht und auch die Erziehungspflicht der Eltern gegenüber ihren Kindern in Deutschland über Art. 6 Absatz 2 GG festgeschrieben. Was aber, wenn die Eltern versagen? Auch das Versagen des Erziehungsberechtigten ist durch den Gesetzgeber zum Schutz des Kindes geregelt. Im Sozialgesetzbuch gibt es für hilfebedürftige Eltern spezielle Hilfsprogramme, bei denen Eltern und ihren Kindern qualifizierte Jugendamtsmitarbeiter und Pädagogen zur Seite stehen, damit es nicht zum Entzug der Kinder kommen muss. Sie haben Fragen dazu? Dann sprechen Sie mich als Rechtsanwalt für Familienrecht direkt an.

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Familienzusammenführung

Ihr Partner oder Ihre Kinder sind noch im Ausland? Dann können wir Ihnen als Kanzlei für Familienrecht in Frankfurt am Main helfen!

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Für eine Familienzusammenführung können deutsche Staatsangehörige, aber auch ausländische, die sich mit einer Aufenthaltserlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, ihre Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner und ihre minderjährigen Kinder nachziehen lassen. Das ist der sogenannte Familiennachzug, den Sie mit Hilfe eines Anwaltes für Familienrecht oft positiv beeinflussen können.

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Güterrecht

Sie haben keinen Ehevertrag? Dann greift der gesetzliche Güterstand. Wissen Sie, was Ihnen in diesem Fall zusteht? Unter dem Güterrecht versteht man ganz allgemein die Organisation der vermögensrechtlichen Verhältnisse per Gesetz unter Eheleuten, die keine anderweitigen ehevertraglichen Vereinbarungen geschlossen haben. Der gesetzliche Güterstand ist die sogenannte Zugewinngemeinschaft. Lassen Sie sich scheiden, findet der Ausgleich des während der Ehezeit erwirtschafteten Vermögens statt. Als Rechtsanwalt für Familienrecht unterstütze ich Sie dabei, Ihre Ansprüche geltend zu machen. Kontaktieren Sie mich noch heute und holen Sie sich eine telefonische Ersteinschätzung Ihrer persönlichen Situation.

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Kindergeld

Das Kindergeld ist eine staatliche Hilfe für Familien für die Kindererziehung.

Es kann tatsächlich bis zum 18. Lebensjahr beansprucht werden. Aber was passiert danach?

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Der Anspruch auf Kindergeld besteht bis zum 25. Lebensjahr, wenn das Kind sich weiterhin in Schul- oder Berufsausbildung befindet, ein freiwilliges soziales Jahr leistet oder aus anderen gesundheitlichen Gründen nicht für sich selbst aufkommen kann. Wenn Sie Fragen zum Thema Kindergeld haben, dann rufen Sie meine Anwaltskanzlei in Frankfurt am Main an – als Anwalt für Familienrecht unterstütze ich Sie, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Kinderschutz- und Ehegattenschutzklausel

Alle Scheidungsvoraussetzungen liegen vor, aber die Ehe darf nicht geschieden werden? Was nun?

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Es gibt bestimmte Fälle, in denen ausnahmsweise nicht geschieden werden darf. Dies ist der Fall beim Eingreifen der sogenannten „Kinderschutzklausel“ und der „Ehegattenschutzklausel“. Das bedeutet: Ist durch die Scheidung das Kindeswohl gefährdet, dann darf die Ehe nicht geschieden werden. Das ist auch dann der Fall, wenn aufgrund außergewöhnlicher Umstände die Scheidung für den anderen Ehegatten eine extrem schwere Härte darstellen würde. Dieser Fall ist bei Ihnen eingetreten? Dann rufen Sie am besten gleich Ihren Rechtsanwalt für Familienrecht in Frankfurt am Main an.

Kindesunterhalt

Wissen Sie eigentlich, wie viel Unterhalt Sie zahlen müssen? Oder welche Unterhaltsansprüche Ihrem Kind monatlich zustehen? Die sogenannte Düsseldorfer Tabelle, die regelmäßig vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegeben wird, dient im Unterhaltsrecht als Maßstab zur Berechnung des Unterhalts minderjähriger Kinder, wobei sie keine Gesetzeskraft hat, sondern lediglich eine Richtlinie darstellt. Anhand des Einkommens des Unterhaltsverpflichteten und des Alters des Kindes kann so der monatliche Unterhaltsbeitrag ausgerechnet werden. Sprechen Sie dazu einen kompetenten Anwalt für Familienrecht an!

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Nachehelicher Unterhalt

Beim Ehegattenunterhalt sind der Trennungsunterhalt und der nacheheliche Unterhalt zu unterscheiden. Beide Unterhaltsarten sind an unterschiedliche Voraussetzungen gebunden: Der Trennungsunterhalt ist bis zur rechtskräftigen Scheidung befristet. Der nacheheliche Unterhalt beginnt – wie der Name schon vermuten lässt – nach der Scheidung. Aber wann genau ist das?

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Die Ansprüche auf den nachehelichen Unterhalt beginnen mit der Rechtskraft der Scheidung. Er besteht besonders dann, wenn es um die Betreuung gemeinsamer, minderjähriger Kinder, chronischer Krankheit und der damit einhergehenden Erwerbsunfähigkeit oder die Aus- und Weiterbildung eines geschiedenen Ehegatten geht. Auch wenn ein Ehegatte während der Ehezeit erwerbslos war, wird er in der Regel Anspruch auf nachehelichen Unterhalt haben. Als langjähriger Rechtsanwalt für Familienrecht in Frankfurt am Main überprüfe ich Ihre Ansprüche aufs Genauste!

Patientenverfügung

Jeder einwilligungsfähige Volljährige kann eine Patientenverfügung verfassen, die er jederzeit formlos widerrufen kann. Aber was ist sie genau?

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Die Patientenverfügung ist eine schriftliche Willensbekundung, mit der man vorsorglich festlegen kann, dass bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind, falls man nicht mehr selbst in der Lage dazu ist. So wird sichergestellt, dass der Patientenwille umgesetzt wird, auch wenn er in der aktuellen Situation nicht mehr artikuliert werden kann. Setzen Sie schon bald mit einem Anwalt für Familienrecht in Frankfurt am Main eine vollumfängliche Patientenverfügung auf.

Scheidung

Eine Scheidung ist oft emotional aufgeladen und endet nicht selten in einem regelrechten Rosenkrieg. Sie kann nach dem Gesetz nur durch einen Anwalt vor dem zuständigen Familiengericht eingereicht werden – eine Scheidung ohne Anwalt ist nicht möglich. Voraussetzung ist zudem, dass die Ehepartner das sogenannte Trennungsjahr einhalten.

Es beginnt dann, wenn einer der Partner seinen Trennungswunsch darlegt und die Trennung im Alltag umgesetzt wird. Als Anwalt für Scheidungsrecht berate ich Sie gerne zu allen Fragestellungen diesbezüglich. Möglicherweise kommt auch eine Verkürzung des Scheidungsverfahrens in Betracht. Fragen Sie mich als Spezialist für Scheidungsrecht, ob das in Ihrem Fall eine Option ist.

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Scheidungsfolgenvereinbarung

Sie möchten ein langes Scheidungsverfahren vermeiden? Dann besteht die Möglichkeit, vor Einreichung des Scheidungsantrags eine Scheidungsfolgenvereinbarung zu treffen.

Diese wird notariell beurkundet und sollte zusammen mit einem Rechtsanwalt für Familienrecht aufgesetzt werden. Mit dieser Vereinbarung kann man Folgendes festschreiben bzw. regeln: die Aufhebung eines gemeinsamen Testamentes, Erb- bzw. Pflichtteilsverzicht, Auseinandersetzung von Rechten und Forderungen, Sorgerecht, Unterhaltspflicht, Umgangsrecht, Steuerfragen und gemeinsame Schulden etc. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin mit mir, damit ich Ihnen als kompetenter Partner im Familienrecht zur Seite stehen kann.

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Selbstbehalt

Dem Unterhaltspflichtigen müssen trotz der von ihm gezahlten Alimente so viele finanzielle Mittel bleiben, dass seine eigene Existenz zu einem Minimum gesichert ist. Wollen Sie wissen, wie hoch der Selbstbehalt bei Ihnen oder Ihrem Partner ist?

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Die Höhe des sogenannten Selbstbehaltes wird in bestimmten zeitlichen Abständen von der Rechtsprechung immer wieder angepasst und richtet sich normalerweise nach der Höhe der Pfändungsfreigrenze. Zögern Sie nicht und lassen Sie sich von Ihrem Rechtsanwalt für Familienrecht in Frankfurt am Main beraten.

Sorgerecht

Haben Sie Kinder, ist die zukünftige Erziehung und Pflege oft ein Streitpunkt im Scheidungsverfahren. Oft können sich die Eltern nicht einigen, wer sich künftig um die Kinder kümmert. Findet sich gemeinsam keine Lösung, wird das Familiengericht eingeschaltet, um die Frage nach dem Sorgerecht zu klären. Normalerweise gilt beim Sorgerecht die gemeinsame Sorge beider Eltern. Diese bleibt auch bei einer Scheidung bestehen – es sei denn, dass einer der Elternteile die alleinige Sorge beantragt. Es können aber auch nur Teilbereiche wie beispielsweise das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen werden. Als Rechtsanwalt für Familienrecht helfe ich Ihnen gerne, wenn es zum Streit um das Sorgerecht kommt.

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Trennungsunterhalt

Trotz einer Trennung sind Ehegatten weiterhin für einander verantwortlich: Vor einer Scheidung sieht das Gesetz in der Regel das Trennungsjahr vor. Während dieser Zeit und bis zur rechtskräftigen Scheidung greift der Grundsatz der gegenseitigen Verantwortung. Das bedeutet, dass der Lebensunterhalt der Ehepartner auch während der Trennung sichergestellt sein muss.

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Sie dürfen also nicht wesentlich schlechter gestellt sein als zum Zeitpunkt der Ehe. Bedürftig ist ein Ehepartner dann, wenn er kein eigenes Einkommen hat oder sein Einkommen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt in vergleichbarer Form wie während des Zusammenlebens zu bestreiten. Allerdings muss der unterstützende Ehepartner auch in der Lage sein, diesen Unterhalt zu leisten. Prüfen Sie mit meiner Unterstützung als Rechtsanwalt für Familienrecht in Frankfurt am Main Ihre Ansprüche. Rufen Sie meine Anwaltskanzlei an für einen telefonischen Erstkontakt.

Umgangsrecht

Jedes Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil und jedes Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet, aber auch berechtigt. Lebt ein Kind nicht im gemeinsamen Haushalt der Eltern, hat es ein Recht darauf, beide Elternteile regelmäßig zu sehen. Was ist aber mit nicht-sorgeberechtigten Müttern und Vätern? Das Umgangsrecht gilt auch für nicht-sorgeberechtigte Elternteile. Doch nicht nur den Eltern, sondern auch den Großeltern und anderen Familienangehörigen steht das Umgangsrecht zu. Wird Ihnen das Umgangsrecht verwehrt? Fragen Sie dann unbedingt einen Anwalt für Familienrecht. Meine Kanzlei hilft Ihnen kompetent und schnell.

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Vaterschaftsanfechtung

Sie glauben, dass Sie nicht der Vater eines Kindes sind? Sie möchten die Vaterschaft anfechten?

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Im Rahmen einer Vaterschaftsanfechtung stellt das Gericht – meistens mit einem DNA-Test – fest, ob der bisherige rechtliche Vater nicht der biologische Vater ist. Ist das der Fall, so entfallen daraufhin die verwandtschaftlichen Beziehungen zwischen dem bisherigen rechtlichen Vater und dem Kind. Sollten Sie sich nicht sicher sein, so nehmen Sie sich innerhalb von 2 Jahren, ab Kenntnis der Umstände, die gegen die Vaterschaft sprechen, einen kompetenten Anwalt für Familienrecht. Meine Rechtsanwaltskanzlei in Frankfurt am Main verfolgt zielstrebig Ihre Ansprüche.

Vormundschaft

Ein Vormund muss für ein minderjähriges Kind bestellt werden, wenn kein Elternteil mehr zur Verfügung steht oder Eltern sich disqualifiziert haben die Obliegenheiten ihres Kindes verantwortungsvoll zu regeln.

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Diese Kinder benötigen nun eine gesetzliche Fürsorge, da ihre Eltern die elterliche Sorge für die Kinder nicht übernehmen können. Weitere Fragen hierzu beantworte ich Ihnen als Rechtsanwalt für Familienrecht in Frankfurt am Main gerne telefonisch oder persönlich.

Vorsorgevollmacht

Niemand denkt gern daran, dass er schwer krank werden oder einen Unfall erleiden könnte. Aber wer kümmert sich um alles, falls Sie selbst nicht mehr in der Lage dazu sind? Ihr Ehepartner oder Ihre Kinder sind nicht automatisch dazu berechtigt.

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Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie heute selbst bestimmen, wer im Krankheitsfall für Sie entscheiden soll. Was Sie bei einer solchen Vorsorgevollmacht beachten sollten und wie sie mit einer Patientenverfügung kombiniert werden kann, zeige ich Ihnen gerne als Rechtsanwalt für Familienrecht aus meiner Kanzlei in Frankfurt am Main.

Zugewinn

Mit dem Zugewinnausgleich hat der Gesetzgeber versucht, eine gesetzliche Regelung zu schaffen, die für klare wirtschaftliche Verhältnisse zwischen den Eheleuten nach einer Trennung sorgen soll. Zugewinn ist der Betrag, um den das Vermögen zum Zeitpunkt der Einreichung der Scheidung das Vermögen zum Zeitpunkt der Eheschließung übersteigt. So steht Ihnen bei einer Scheidung die Hälfte des Überschusses als Ausgleich zu. Was Sie konkret bekommen? Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Ansprüche berechnen und überprüfen, ob Ihr zukünftiger Ex-Partner auch seinen Verpflichtungen nachkommt. Ich habe langjährige Erfahrung im Rechtsgebiet Familienrecht und berate Sie gerne. Rufen Sie mich noch heute an für einen telefonischen Erstkontakt.

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Häufige Fragen

Braucht man einen Anwalt zur Scheidung?

Eine Ehe kann nur durch die Verhandlung vor einem Familiengericht geschieden werden. Der Scheidungsantrag kann nur durch einen Rechtsanwalt gestellt werden. Aus diesem Grunde besteht im Falle einer Scheidung immer eine Rechtsanwaltspflicht.

Kinder stehen an erster Stelle in der Rangfolge, wenn es um Unterhaltszahlungen geht. Während des Trennungsjahres steht jedoch auch dem Ehepartner mit dem geringeren Einkommen Trennungsunterhalt zu.

Wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihre Dinge zu regeln oder Entscheidungen zu treffen, dann entscheiden andere für Sie, so Sie keine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung erteilt haben. Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine Person Ihres Vertrauens wichtige Entscheidungen treffen und auch die Patientenverfügung dient zur Wahrung des eigenen Selbstbestimmungsrechts bezüglich medizinischer Behandlungen.

In Deutschland sieht der Gesetzgeber das gemeinsame Sorgerecht als das bevorzugte Familienmodell. Das Sorgerecht wird nach der Heirat auf beide Eltern automatisch übertragen, wenn sie ein Kind bekommen. Sind die Eltern nicht verheiratet, erhält die Mutter zunächst das alleinige Sorgerecht. Aber auch das Familiengericht kann das alleinige Sorgerecht auf einen Elternteil übertragen, wenn es das Kindeswohl gefährdet sieht.

Unterhaltsberechtigt sind Personen, wenn sie nicht in der Lage sind, selbst für ihren Unterhalt zu sorgen. Diese sind in der Regel Kinder, Eheleute, Enkelkinder aber auch eigene Eltern.

Gegenüber den Kindern haben die Elternteile eine Unterhaltspflicht. Sind die Eltern getrennt oder geschieden, sind beide Elternteile unterhaltspflichtig.

Als Grundlage der Berechnung des Zugewinns wird bei jedem der Ehepartner das Anfangs- mit dem Endvermögen verglichen. Der Zugewinn stellt die Differenz zwischen dem Anfangs- und dem Endvermögen dar. Anschließend wird durch einen Vergleich festgestellt, welcher der beiden Partner während der Ehe einen höheren Zugewinn erzielte und dieser ist dann dazu verpflichtet, dem jeweils anderen die Hälfte seines Überschusses auszuzahlen.

Oliver Kranz, Rechtsanwalt in Frankfurt am Main
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