Sorgerecht: Ihr Anwalt in Frankfurt am Main

Gemeinsame Kinder? Wer übernimmt die elterliche Sorge bei Trennung oder Scheidung?

Unter dem Sorgerecht versteht das Gesetz die elterliche Pflicht – und auch das damit einhergehende Recht – zur Erziehung, Pflege bzw. Versorgung und Betreuung von gemeinsamen minderjährigen Kindern. Es beinhaltet regelmäßig die Entscheidungsfreiheit über alle Angelegenheiten des Kindes bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, insbesondere aber das Aufenthaltsbestimmungsrecht, die Entscheidung über Erziehungsfragen wie zum Beispiel den Schulbesuch, Glaubens- und weltanschauliche Einflüsse oder auch darüber, ob das Kind in einem Sportverein aktiv wird oder wie hoch das Taschengeld ausfällt. Das Sorgerecht ergibt sich explizit aus §§ 1616 und 1631 BGB. Als Rechtsanwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt für Familienrecht in Frankfurt am Main verhelfe ich Ihnen bei Problemen mit dem Sorgerecht und damit verbundenen Fragen zu einer rechtssicheren und fairen Lösung.

Trennen sich die Eltern, ändert sich zunächst nichts am gemeinsamen Sorgerecht. Allerdings kann es dennoch zu der Frage kommen, wer das (alleinige) Sorgerecht für die Kinder übernimmt, die aus der gemeinsamen Ehe oder Partnerschaft hervorgegangen sind. Zwar sollte nach dem Willen des Gesetzgebers das Sorgerecht immer von beiden Elternteilen gemeinsam ausgeübt werden – im Fall einer Trennung oder Scheidung kann aber auch nur einem Elternteil das alleinige Sorgerecht zugesprochen werden. Das ist besonders dann von Bedeutung, wenn schwerwiegende Gründe gegen das Mitbestimmungsrecht des anderen Elternteils sprechen. In jedem Fall ist dabei das zuständige Familiengericht hinzuzuziehen, um die Angelegenheit zu beurteilen.

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Sorgerechtsfragen entscheiden sich immer nach dem Kindeswohl

Völlig losgelöst davon, welche Form des Sorgerechts gilt: Entscheidend ist dabei in erster Linie das körperliche, geistige und seelische Kindeswohl. Dies ist auch bei der Gewährung des alleinigen Sorgerechts der Maßstab für die richterliche Entscheidung. Beantragt ein Elternteil das Sorgerecht für sich alleine, spielen die Aspekte Förderungsprinzip, Kontinuitätsprinzip, Bindung des Kindes und Kindeswille im Sorgerechtsverfahren eine Rolle:

  • Wo wird das Kind optimal betreut?
  • Kontinuitätsaspekt und soziale Bindungen (insbesondere auch in Bezug auf vorhandene Geschwister): An welchem Ort befindet sich der Lebensmittelpunkt des Kindes? (Schule, Freundeskreis, sonstige nahe Familienangehörige, weitere soziale Bindungen)
  • Mit welchem Elternteil versteht sich das Kind am besten?
  • Wo verbrachte das Kind die Trennungszeit?
  • Wird das Kindeswohl durch einen Elternteil konkret gefährdet?
  • Förderungsaspekt: Wo verfügt das Kind über die beste Entwicklungsgrundlage und Unterstützung?

Liegen eine Kindeswohlgefährdung oder andere Gründe vor, die einen Antrag auf das alleinige Sorgerecht nahelegen, sollten Sie sich umgehend von einem Rechtsanwalt für Familienrecht in Frankfurt am Main beraten lassen. Dieser unterstützt Sie im Sorgerechtsverfahren vor dem zuständigen Gericht und liefert wertvollen Input zu allen Fragen rund um das Thema Sorgerecht und Kindeswohl.

Vor dem Familiengericht optimal durch einen Anwalt vertreten lassen

Aufgrund der weitreichenden Folgen der Verfahren ist bei familienrechtlichen Prozessen vor dem Familiengericht die Mitwirkung eines Rechtsanwaltes für die beteiligten Paare nicht nur sinnvoll, sondern dringend anzuraten. Die Prozessparteien sollten sich somit von mindestens einem Anwalt vertreten lassen. Dies ist bei Streitigkeiten ums Sorgerecht, die häufig äußerst emotional ausgetragen werden, gleichzeitig auch die Gewähr, dass das Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt wird. Mit mir als Rechtsanwalt im Rechtsgebiet Familienrecht erhalten meine Mandanten eine fachkundige Rechtsberatung in meiner Kanzlei bei Fragen zum Sorgerecht in Frankfurt am Main, um Ihre Ansprüche bestmöglich durchzusetzen.

Anwalt für Familienrecht in Frankfurt am Main: Bei Sorgerechtsfragen stets an Ihrer Seite!

Sorgerechtsfragen betreffen ohne Ausnahme einen äußerst sensiblen Lebensbereich. Dies gilt nicht nur, wenn es zu offenen Konflikten kommt, sondern auch bei Unklarheiten wie zum Beispiel bei der Frage, wo das gemeinsame Kind Feiertage oder den Urlaub verbringt. Zögern Sie in solchen Fällen nicht, mich als Anwalt für Familienrecht in Frankfurt am Main zu kontaktieren. Ich helfe Ihnen auch dabei, außergerichtliche Lösungen rund ums Sorgerecht zu erarbeiten oder Differenzen zwischen den beiden Elternteilen beizulegen.

Mandantenmeinungen

4,7 / 5,0 – basierend auf 126 Bewertungen bei Google  
Dirk Fasold
vor einem Monat
Sehr kompetente Beratung durch Rechtsanwalt Herrn Oliver Kranz im Bereich Arbeitsrecht. Mit seiner jahrelangen Erfahrung wirkt seine Beratung sehr souverän und die Argumentationslinie ist in sich sehr schlüssig aufgebaut. Alles top organisiert, mit einem freundlichen Empfang in der Kanzlei Kranz Rechtsanwälte: Nachdem ich mein Anliegen kurz geschildert hatte, wurde ich sofort zum Top-Anwalt Herrn Kranz durchgestellt. Er hat sich auch direkt Zeit für mein Anliegen genommen, mich in meinem Rechtsempfinden bestätigt und mir Zuversicht gegeben, dass es für mein Rechtsproblem der Abmahnung sogar 3 Optionen gibt, je nachdem, wie gut man sich mit seinem Arbeitgeber versteht. Fazit: Insgesamt sehr souveräne und fundierte Beratung. Jederzeit gerne wieder :-)!!
Frankfurt Life
vor 4 Monaten
Ich hatte sehr gute Erfahrungen mit Herrn Kranz. Herr Kranz ist ein guter Fachmann, ist sehr freundlich und geduldig. Meine Zahlreichen Fragen wurden immer schnell und für mich verständlich beantwortet. Das wichtigste, meine Sache ist erfolgreich abgeschlossen. Vielen Dank Herr Kranz. Betrifft die Körperverletzung zu meinem Nachteil am Frankfurter Flughafen vom 12.2022 Liebe Grüße
Bianka Hofmann
vor 4 Wochen
Die Kanzlei Kranz hat uns als Unternehmen immer wieder bei verschiedenen Problemen (z.B. Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Vertragsgestaltung) erstklassig beraten. Wir können die entsprechenden Rechtsanwälte in jedem Gebiet weiterempfehlen! Vielen herzlichen Dank auch an ein spitzen Sekretariat!!!

Obiger Auszug zeigt eine Auswahl der Rezensionen, die bei Google abgegeben wurden. Das vollständige Bewertungsprofil können Sie hier einsehen.

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Themen im Familienrecht

Erziehungsrecht

Das Erziehungsrecht schließt die Erziehung und die alltägliche Pflege und Versorgung von Minderjährigen ein. Dabei ist das Erziehungsrecht und auch die Erziehungspflicht der Eltern gegenüber ihren Kindern in Deutschland im Grundgesetz in Art. 6 Absatz 2 festgeschrieben. Was aber, wenn die Eltern versagen?

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Auch das Versagen des Erziehungsberechtigten ist im Grundgesetz zum Schutz des Kindes geregelt. Im Sozialgesetzbuch gibt es für hilfebedürftige Eltern spezielle Hilfeprogramme, bei denen Eltern und ihren Kindern qualifizierte Jugendamtsmitarbeiter und Pädagogen zur Seite stehen, damit es nicht zum Entzug der Kinder kommen muss. Sie haben Fragen dazu? Dann sprechen Sie unseren Rechtsanwalt für Familienrecht in Frankfurt am Main direkt an.

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Jedes Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil und jedes Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet, aber auch berechtigt. Lebt ein Kind nicht im gemeinsamen Haushalt der Eltern, hat es ein Recht darauf, beide Elternteile regelmäßig zu sehen. Was ist aber mit nicht-sorgeberechtigten Müttern und Vätern?

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Das Umgangsrecht gilt auch für nicht-sorgeberechtigte Elternteile. Es beinhaltet sowohl persönlichen Kontakt als auch Telefon-, E-Mail- und Briefkontakt. Doch nicht nur Eltern, sondern auch die Großeltern und anderen Familienangehörigen steht das Umgangsrecht zu. Dabei muss der Umgang förderlich für das Kind sein. Wird Ihnen das Umgangsrecht verwehrt? Fragen Sie dann unbedingt einen Anwalt für Familienrecht. Meine Kanzlei in Frankfurt am Main hilft Ihnen kompetent und schnell.

Oliver Kranz, Rechtsanwalt in Frankfurt am Main
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