Kindesunterhalt: Ihr Anwalt in Frankfurt am Main
Wissen Sie, wie sich der Kindesunterhalt in Ihrem Fall berechnet?
Der Unterhalt ist rechtlich gesehen die Verpflichtung einer Person, zur Existenzsicherung und Absicherung einer anderen Person finanziell beizutragen. Diese muss nicht zwingend minderjährig sein. In den meisten Fällen ist aber der Kindesunterhalt die Art von Unterhalt, bei der es zu juristischen Streitigkeiten kommt und die Unterstützung durch mich als Anwalt für Familienrecht in Frankfurt am Main von Vorteil ist.
Losgelöst von der Art des Unterhalts berechnet sich die Unterhaltshöhe immer nach dem sogenannten bereinigten Nettomonatseinkommen, also dem Einkommen, von dem nicht nur Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, sondern auch Ausgaben und Verbindlichkeiten abgezogen werden. Ebenfalls relevant sind bei der Berechnung des Unterhalts die individuellen Umstände im Einzelfall. Als Unterhaltspflichtiger ist es unerlässlich, dass Sie bei Fragen oder Unklarheiten hierzu einen erfahrenen Anwalt für Familienrecht aufsuchen. Das gilt besonders in Bezug auf die Leistungsfähigkeit. Nur so können Sie finanzielle Nachteile vermeiden, die durch zu hohe Unterhaltszahlungen auf der einen Seite bzw. zu niedrige Zahlungen auf der anderen Seite zustande kommen. Als Rechtsanwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt für Familienrecht in Frankfurt am Main verhelfe ich Ihnen bei Problemen mit dem Kindesunterhalt und damit verbundenen Fragen zu einer rechtssicheren und fairen Lösung.
Wenn die Eltern sich trennen, muss Kindesunterhalt gezahlt werden
Unterhaltsfragen zum Kindesunterhalt entstehen regelmäßig, wenn sich Ehe- oder Lebenspartner trennen und gemeinsame Kinder aus der Beziehung hervorgegangen sind. Grundsätzlich haben Kinder immer einen Anspruch auf Unterhalt. Während ein Elternteil den sogenannten Naturalunterhalt in Form von Pflege und Erziehung übernimmt, fällt dem anderen Elternteil die Pflicht des Barunterhalts für die gemeinsamen Kinder zu. Mit mir als Rechtsanwalt im Rechtsgebiet Familienrecht erhalten meine Mandanten eine fachkundige Rechtsberatung in meiner Kanzlei bei Fragen zum Kindesunterhalt in Frankfurt am Main, um Ihre Ansprüche bestmöglich durchzusetzen.
Dies gilt sowohl für eine Trennung als auch für eine Scheidung.
Wie lange müssen Sie Kindesunterhalt zahlen? Wissen Sie es?
Auch bei stabilen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen können Unterhaltszahlungen die eigene finanzielle Freiheit spürbar einschränken. Umso wichtiger ist es dann, dass die Höhe des Unterhalts korrekt festgesetzt wird. Beim Kindesunterhalt hilft die Düsseldorfer Tabelle, die als allgemeine Richtlinie die Berechnung der Unterhaltshöhe regelt und regelmäßig neu angepasst wird.
Während der Kindesunterhalt in der Regel so lange gezahlt werden muss, wie das Kind nicht selbst seinen Lebensunterhalt verdienen kann – zum Beispiel während der Schul- und Ausbildungszeit –, ist die Dauer des nachehelichen Unterhalts von mehreren Faktoren abhängig. Nach § 1569 BGB gilt hier der Grundsatz der Eigenverantwortung: Demnach muss jeder Ehegatte nach der Scheidung seinen Unterhalt selbst bestreiten, sofern kein Ausnahmetatbestand besteht. Ein solcher liegt vor:
- wenn ein Kind betreut wird;
- aus Altersgründen;
- bei Krankheit oder Gebrechen;
- bei Erwerbs- bzw. Arbeitslosigkeit;
- durch Ausbildung oder Umschulung oder
- aus Billigkeitsgründen, also wenn die Versagung des Unterhalts nach objektivem Maßstab als unbillig einzuschätzen wäre.
Anwaltskanzlei für Familienrecht in Frankfurt am Main: Bei Fragen zum Kindesunterhalt lohnt sich eine Beratung
Unterhaltspflichten sind insbesondere für die Unterhaltsberechtigten häufig die einzige Möglichkeit, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten sowie Verbindlichkeiten und laufende Ausgaben bewältigen zu können. Dennoch gilt es, den Berechtigten und Verpflichteten gleichermaßen zu ihren Rechten zu verhelfen. Dies lässt sich durch kompetente Unterstützung durch meine Kanzlei in Frankfurt am Main vermeiden. Ich berate Sie zu allen Fragen rund um das Thema Kindesunterhalt und helfe Ihnen, sich gegen zu hohe Unterhaltsforderungen oder zu niedrige Unterhaltszahlungen zur Wehr zu setzen.
Mandantenmeinungen
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