Scheidung: Ihr Anwalt in Frankfurt am Main
Ehe-Aus: Vermeiden Sie typische Fehler im Vorfeld einer Scheidung
Entscheiden sich Ehepartner dazu, die gemeinsame Lebensplanung nicht fortzusetzen, ist die Scheidung das rechtliche Instrument, um die zivilrechtlich geschlossene Ehe zu beenden. Allerdings fordert der Gesetzgeber vor dem Scheidungsbeschluss durch das Familiengericht beide Ehepartner dazu auf, ein Trennungsjahr einzuhalten. In diesem können sich beide doch noch versöhnen und sich gegen eine Scheidung entscheiden, indem sie die Ehe fortsetzen. Als Rechtsanwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt für Familienrecht in Frankfurt am Main verhelfe ich Ihnen bei Problemen mit der Scheidung und damit verbundenen Fragen zu einer rechtssicheren und fairen Lösung.
Sowohl das Trennungsjahr als auch Scheidung und die gescheiterte Beziehung insgesamt stellen für alle Beteiligten eine emotionale Ausnahmesituation dar und führen zu Fragestellungen unterschiedlicher Art. Das liegt nicht zuletzt daran, dass es unter Umständen auch um finanzielle Fragen geht, die geklärt werden müssen. Dabei ist es wichtig, in rechtlichen Fragen einen kompetenten Experten zur Seite zu haben, der notwendigen Input liefert und die verschiedenen Möglichkeiten gegeneinander abwägt. Das gilt gerade auch bei den im Scheidungsverfahren üblichen außergerichtlichen Verhandlungen. Als Rechtsanwalt für Familienrecht in Frankfurt am Main begleite ich Sie bei rechtlichen Fragestellungen in allen Abschnitten des Scheidungsverfahrens und auch darüber hinaus.
Härtefallscheidung – wenn das Trennungsjahr nicht zumutbar ist
Auch dann, wenn Sie sich lieber jetzt als später den gerichtlichen Scheidungsbeschluss wünschen: Das Trennungsjahr im Rahmen des Scheidungsverfahrens kann nur unter ganz engen Voraussetzungen umgangen werden. Nach dem Gesetz ist dies nur möglich, wenn die Fortsetzung des Trennungsjahres für mindestens einen der beiden Ehepartner nicht zumutbar ist bzw. diesbezüglich erhebliche Bedenken bestehen. Für die sogenannte „Blitzscheidung” müssen Sie nachvollziehbar einen der folgenden Gründe darlegen:
- massive und wiederholte häusliche Gewalt;
- Schwangerschaft durch einen neuen Partner;
- schwerer Alkoholmissbrauch;
- andauernder Drogenmissbrauch oder fortgesetzte Substanzabhängigkeit;
- Straftaten gegenüber dem Ehegatten oder gegenüber nahen Familienangehörigen;
- massive Bedrohungen;
- Vorliegen einer „Scheinehe” zur Erlangung von Aufenthaltstiteln;
- fortgesetzter Ehebruch;
- schwere sexuelle Abnormitäten;
- Aufnahme der Prostitution;
- Suizidversuch.
Die Umstände für die Begründung einer Härtefallscheidung müssen vom Antragsteller vor Gericht bewiesen werden. Dabei ist die Unterstützung durch einen Anwalt für Familienrecht dringend zu empfehlen. Bedenken Sie dabei zudem die emotionale Ausnahmesituation, die sich aus den Umständen im Einzelfall ergibt – auch hier kann meine Kanzlei in Frankfurt am Main dafür sorgen, dass das Scheidungsverfahren in geordneten Bahnen abläuft.
Mit mir als Rechtsanwalt im Rechtsgebiet Familienrecht erhalten meine Mandanten eine fachkundige Rechtsberatung in meiner Kanzlei bei Fragen zur Scheidung in Frankfurt am Main, um Ihre Ansprüche bestmöglich durchzusetzen.
Planvolles und überlegtes Handeln vermeidet teure Fehler
Obwohl Statistiken zufolge bei den meisten Scheidungen der Scheidungsantrag mit Zustimmung beider Ehegatten eingereicht wird, zeichnen sich Scheidungsverfahren durch zahlreiche mögliche Konflikte aus. Umso wichtiger ist es daher, dass Sie nicht Hals-über-Kopf vorgehen, sondern planvoll und überlegt handeln. Das verhindert auch finanzielle Risiken, die sich beispielsweise aus der neuen Liquiditätssituation ergeben können oder in Zusammenhang mit dem Trennungsunterhalt stehen.
Wichtig zu wissen: Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung ist die Mitwirkung eines Anwalts für Familienrecht zwingend erforderlich. Dies ergibt sich aus § 114 FamFG.
Anwalt für Familienrecht in Frankfurt am Main: Schon im Trennungsjahr sollten Sie sich durch mich beraten lassen!
Erst der Scheidungsbeschluss vom Familiengericht beendet die Ehe und setzt damit auch einen Schlusspunkt unter das Scheidungsverfahren. Schon während des Trennungsjahres lassen sich wichtige Weichen für das Verfahren stellen. Sie sollten daher nicht zögern, mich schon frühzeitig als Anwalt für Familienrecht in Frankfurt am Main zu kontaktieren, um mögliche Rechte geltend zu machen und finanzielle Nachteile zu vermeiden. Die Vertretung durch einen Anwalt für Familienrecht ist aufgrund des vor Familiengerichten herrschenden Anwaltszwangs in jedem Fall notwendig: Nutzen Sie daher Ihre Möglichkeit, diesen so früh wie möglich in das Scheidungsverfahren einzubinden.
Mandantenmeinungen
Obiger Auszug zeigt eine Auswahl der Rezensionen, die bei Google abgegeben wurden. Das vollständige Bewertungsprofil können Sie hier einsehen.
Themen im Familienrecht
Güterrecht
Sie haben keinen Ehevertrag? Dann greift der gesetzliche Güterstand. Wissen Sie, was Ihnen in diesem Fall zusteht?
Unter dem Güterrecht versteht man die Organisation der vermögensrechtlichen Verhältnisse per Gesetz unter Eheleuten, die keine anderweitigen ehevertraglichen Vereinbarungen geschlossen haben. Der gesetzliche Güterstand ist die sogenannte Zugewinngemeinschaft. Lassen Sie sich scheiden, findet in der Zugewinngemeinschaft der Ausgleich des während der Ehezeit erwirtschafteten Vermögens statt. Ich als Rechtsanwalt für Familienrecht in Frankfurt am Main unterstütze Sie, um Ihre Ansprüche geltend zu machen. Kontaktieren Sie meine Rechtsanwaltskanzlei in Frankfurt am Main und holen Sie sich eine telefonische Ersteinschätzung von Ihrem Anwalt für Familienrecht.
Scheidungsfolgenvereinbarung
Sie möchten ein langes Gerichtsverfahren vermeiden? Dann besteht die Möglichkeit, vor Einreichung des Scheidungsantrags eine Scheidungsfolgenvereinbarung zu treffen.
Diese wird notariell beurkundet und sollte mit einem Rechtsanwalt für Familienrecht aus Frankfurt am Main aufgesetzt werden. Mit dieser Vereinbarung kann man Folgendes festschreiben: die Aufhebung eines gemeinsamen Testamentes, Erb- bzw. Pflichtteilsverzicht, Auseinandersetzung von Rechten und Forderungen, Sorgerecht, Unterhaltspflicht, Umgangsrecht, Steuerfragen und gemeinsame Schulden etc. Vereinbaren Sie einen Termin mit meiner Anwaltskanzlei in Frankfurt am Main. Ich bin Ihr kompetenter Partner im Familienrecht.
Zugewinn
Mit dem Zugewinnausgleich hat der Gesetzgeber versucht, eine gesetzliche Regelung zu schaffen, die für klare wirtschaftliche Verhältnisse zwischen den Eheleuten nach einer Trennung sorgen soll.
Zugewinn ist der Betrag, um den das Vermögen zum Zeitpunkt der Einreichung der Scheidung das Vermögen zum Zeitpunkt der Eheschließung übersteigt. So steht Ihnen bei einer Scheidung die Hälfte des Überschusses als Ausgleich zu. Was Sie bekommen? Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Ansprüche ausrechnen und überprüfen, ob Ihr zukünftiger Ex-Partner auch seinen Verpflichtungen nachkommt. Meine Kanzlei in Frankfurt am Main hat langjährige Erfahrung im Rechtsgebiet Familienrecht und berät Sie gerne. Rufen Sie mich als Rechtsanwalt an für einen telefonischen Erstkontakt.