Testamentsvollstreckung: Ihr Anwalt in Frankfurt am Main

Wer ein Testament verfasst, sollte sichergehen, dass dieses auch durchgesetzt wird

Die Regelung des eigenen Nachlasses ist eine Aufgabe, die viele Menschen schon zu Lebzeiten vornehmen. Häufig entsteht der Wunsch nach einer rechtssicheren Regelung des letzten Willens aus dem Bedürfnis heraus, eine faire Verteilung des Vermögens für Angehörige zu gewährleisten. Der Gesetzgeber kennt die Nachlassregelung per Testament oder Erbvertrag, wobei in der erbrechtlichen Praxis die Regelung per Testament überwiegt. Um die Verfügungen per Testament auch nach dem Erbfall sicher durchzusetzen, kann der Erblasser eine Testamentsvollstreckung anordnen. Die Aufgaben des Testamentsvollstreckers werden in § 2203 BGB geregelt. Unsere Rechtsanwälte mit dem Tätigkeitsschwerpunkt für Erbrecht in Frankfurt am Main verhelfen Ihnen bei Problemen mit der Testamentsvollstreckung und damit verbundenen Fragen der Erben oder des Erblassers zu einer rechtssicheren und fairen Lösung.

Das macht vor allem dann Sinn, wenn:

  • der Erblasser Sorge hat, dass sein letzter Wille nicht beachtet wird;
  • Zweifel bestehen, ob das vom Erblasser aufgesetzte Testament im Todesfall eventuell unterschlagen wird;
  • im Fall einer Erbengemeinschaft Streitigkeiten vermieden werden sollen;
  • die Erben bei der Anlage des Erbes Unterstützung benötigen;
  • berechtigte Sorge vor der Zerschlagung des Erbes besteht;
  • die Erben minderjährig sind oder
  • ein Zugriff von Dritten auf das Vermögen wahrscheinlich ist.

Eine Testamentsvollstreckung ist nicht automatisch vorgesehen. Umso wichtiger ist es daher für Sie, schon frühzeitig die Notwendigkeit einer Testamentsvollstreckung durch einen Anwalt für Erbrecht prüfen zu lassen. Dieser steht Ihnen auch bei allen anderen erbrechtlichen Anliegen zur Seite und unterstützt Sie bei der Testamentsplanung und Durchsetzung Ihres letzten Willens.

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Der Testamentsvollstrecker sorgt für die Durchsetzung Ihres letzten Willens

Der Testamentsvollstrecker kann vom Erblasser selbst bestimmt werden. Aufgrund der Verantwortung, die mit seinen Aufgaben einhergehen, sollten Sie bei der Auswahl darauf achten, dass dieser als Nachlassverwalter die an ihn gestellten Anforderungen zur Durchsetzung des letzten Willens erfüllt. Daher sollte der Testamentsvollstrecker im Idealfall folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Vorhandensein von sozialer Kompetenz;
  • Erfahrung als Testamentsvollstrecker;
  • gute Kenntnisse im Erbrecht und im Steuerrecht sowie
  • je nach Fallkonstellation Expertise im Unternehmens- und Wirtschaftsrecht.

Da der Testamentsvollstrecker nicht automatisch vom Nachlassgericht bestellt wird, haben Sie auch die Möglichkeit, einen Anwalt für Erbrecht aus unserer Kanzlei in Frankfurt am Main für die Testamentsvollstreckung zu bestellen. Diese weisen sowohl das notwendige Know-how als auch die erforderliche Erfahrung aus, um die Testamentsvollstreckung in Ihrem Sinne durchzuführen.

Testamentsvollstreckung durch unsere Anwälte für Erbrecht in Frankfurt am Main: Gehen Sie bei Ihrem Nachlass auf Nummer sicher!

Der Gesetzgeber räumt Ihnen die Möglichkeit ein, eine Testamentsvollstreckung zusammen mit Ihrem letzten Willen festzulegen: Diese sollten Sie unbedingt auch nutzen. Nur so ist gewährleistet, dass Ihr Testament tatsächlich vollumfänglich berücksichtigt wird und Ihr Erbe wirklich nach Ihrem Wunsch verteilt wird. Mit unseren Rechtsanwälten im Rechtsgebiet Erbrecht erhalten unsere Mandanten eine fachkundige Rechtsberatung in unserer Kanzlei bei Fragen zur Testamentsvollstreckung und Aspekten rund um die Durchsetzung des letzten Willen des Erblassers in Frankfurt am Main, um Ihre Ansprüche bestmöglich durchzusetzen.

Zögern Sie nicht, die Experten für Erbrecht unserer Kanzlei in Frankfurt am Main zu kontaktieren, um eine individuelle Nachlassplanung vorzunehmen. Ein Anwalt für Erbrecht hilft Ihnen dabei, die möglichen Optionen in Ihrer Situation zu erkennen und gemeinsam eine für Sie zufriedenstellende Lösung zu erarbeiten, die auch Ihre Liebsten rechtssicher in die Nachlassplanung mit einbezieht und langwierige Streitigkeiten, beispielsweise rund um die Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen, nach Ihrem Tod verhindert.

Mandantenmeinungen

4,7 / 5,0 – basierend auf 126 Bewertungen bei Google  
Dirk Fasold
vor einem Monat
Sehr kompetente Beratung durch Rechtsanwalt Herrn Oliver Kranz im Bereich Arbeitsrecht. Mit seiner jahrelangen Erfahrung wirkt seine Beratung sehr souverän und die Argumentationslinie ist in sich sehr schlüssig aufgebaut. Alles top organisiert, mit einem freundlichen Empfang in der Kanzlei Kranz Rechtsanwälte: Nachdem ich mein Anliegen kurz geschildert hatte, wurde ich sofort zum Top-Anwalt Herrn Kranz durchgestellt. Er hat sich auch direkt Zeit für mein Anliegen genommen, mich in meinem Rechtsempfinden bestätigt und mir Zuversicht gegeben, dass es für mein Rechtsproblem der Abmahnung sogar 3 Optionen gibt, je nachdem, wie gut man sich mit seinem Arbeitgeber versteht. Fazit: Insgesamt sehr souveräne und fundierte Beratung. Jederzeit gerne wieder :-)!!
Frankfurt Life
vor 4 Monaten
Ich hatte sehr gute Erfahrungen mit Herrn Kranz. Herr Kranz ist ein guter Fachmann, ist sehr freundlich und geduldig. Meine Zahlreichen Fragen wurden immer schnell und für mich verständlich beantwortet. Das wichtigste, meine Sache ist erfolgreich abgeschlossen. Vielen Dank Herr Kranz. Betrifft die Körperverletzung zu meinem Nachteil am Frankfurter Flughafen vom 12.2022 Liebe Grüße
Bianka Hofmann
vor 4 Wochen
Die Kanzlei Kranz hat uns als Unternehmen immer wieder bei verschiedenen Problemen (z.B. Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Vertragsgestaltung) erstklassig beraten. Wir können die entsprechenden Rechtsanwälte in jedem Gebiet weiterempfehlen! Vielen herzlichen Dank auch an ein spitzen Sekretariat!!!

Obiger Auszug zeigt eine Auswahl der Rezensionen, die bei Google abgegeben wurden. Das vollständige Bewertungsprofil können Sie hier einsehen.

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Oliver Kranz, Rechtsanwalt in Frankfurt am Main
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