Wohnungseigentumsrecht: Ihr Anwalt in Frankfurt am Main
Wohnungseigentumsrecht: Was gilt für das Eigentum an Wohnungen?
Das Wohnungseigentumsrecht ist regelmäßig dort einschlägig, wo Eigentum an einer Wohnung besteht. Dies ist in Deutschland von besonders großer Relevanz, denn: Statistiken zufolge besitzen rund 14 Prozent aller Haushalte in Deutschland eine Eigentumswohnung – mit steigender Tendenz. Dadurch ist es notwendig, die rechtlichen Verhältnisse einer verbindlichen Regelung zu unterwerfen. Das wird durch das Wohnungseigentumsgesetz (kurz: WEG) gewährleistet. Es enthält Vorgaben
- zur Begründung von Wohnungseigentum;
- zu den Rechten und Pflichten von Wohnungseigentümern;
- zu den Aufgaben, Rechten und Pflichten für den Fall, dass ein Verwalter für das Wohnungseigentum bestellt wird und
- zur gerichtlichen Auseinandersetzung bei Streitigkeiten in einer Eigentümergemeinschaft.
Grundsätzlich enthält das Wohnungseigentumsrecht als besondere Ausprägung des Eigentumsrechts ebenso wie alle anderen Rechtsgebiete typische Fallstricke, die schnell zu juristischen Konflikten führen können. Daher ist es für Sie als Wohnungseigentümer besonders wichtig, einen erfahrenen Anwalt zur Seite zu haben, der Sie vor diesen Fallstricken bewahrt und Sie dabei unterstützt, bei Streitigkeiten Ihre Optionen auszuschöpfen. Unsere Rechtsanwälte mit dem Tätigkeitsschwerpunkt für Mietrecht in Frankfurt am Main verhelfen Ihnen bei Problemen mit dem Wohnungseigentumsrecht und damit verbundenen Fragen zu einer rechtssicheren und fairen Lösung.
Schicksalsgemeinschaft Wohnungseigentümergemeinschaft: Konflikte rechtssicher und fair lösen!
Eng verbunden mit dem Wohnungseigentumsrecht und dem Wohnungseigentumsgesetz ist das Institut der Wohnungseigentümergemeinschaft (kurz: WEG). Hierunter versteht man rechtlich die Gesamtheit aller Eigentümer an einem Grundstück oder einer Immobilie. Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist selbst für die Verwaltung ihrer Anliegen zuständig. Dafür wird eine Wohnungseigentümerversammlung einberufen, die in regelmäßigen Abständen (meist einmal pro Jahr) zusammentrifft und die notwendigen Beschlüsse per einfachem Mehrheitsbeschluss trifft. Ebenfalls einigen sich die Miteigentümer bei der Wohnungseigentümerversammlung auf die Bestellung eines Hausverwalters und beschließt die dafür notwendigen Verwalterverträge. Dieser ist zuständig für die Betreuung der WEG in technischer, wirtschaftlicher und kaufmännischer Sicht.
Zu den Aufgaben des Hausverwalters zählt:
- die Erstellung von Wirtschaftsplänen als Grundlage der erforderlichen Hausgeldvorauszahlungen;
- die Erstellung von Jahresabrechnungen;
- die Durchführung der regelmäßigen Eigentümerversammlungen und
- die Durchführung von Wartungen, Instandhaltungen und ggfs. auch Reparaturen.
Allerdings lassen sich nicht alle Aufgaben an den Hausverwalter delegieren; die Prüfung von Belegen und Abrechnungen sowie die Unterzeichnung von Protokollen der Eigentümerversammlungen obliegt dem Verwaltungsbeirat, der sich aus gewählten Wohnungseigentümern der WEG zusammensetzt.
Probleme zwischen Miteigentümern? Da hilft der Anwalt!
Das Wohnungseigentumsrecht erweist sich in der Praxis als äußerst komplexes und nicht selten auch sehr konfliktträchtiges Rechtsgebiet. Häufige eigentumsrechtliche Probleme entstehen bei
- der Gestaltung und der Prüfung von Hausverwalterverträgen;
- Probleme rund um die Gemeinschaftsordnung und die darin definierten Aufgaben;
- der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen im Gemeinschaftseigentum;
- der Anfechtung und Abwehr einer solchen Anfechtung von Beschlüssen;
- der Beendigung von Hausverwalterverträgen und
- prozessualen Auseinandersetzungen zwischen den Beteiligten.
Zusammen mit einem Anwalt lassen sich Konflikte im Bereich Wohnungseigentumsrecht schnell lösen. Dabei ist es häufig hilfreich, über außergerichtliche Verhandlungen eine Einigung herbeizuführen. Hierbei helfen Ihnen die Experten aus unserer Kanzlei in Frankfurt am Main. Sie bieten Ihnen auch dann rechtliche Unterstützung, falls es doch zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt und sorgen für den fairen Ausgang des Verfahrens. Mit unseren Rechtsanwälten im Rechtsgebiet Mietrecht erhalten unsere Mandanten eine fachkundige Rechtsberatung in unserer Kanzlei bei Fragen zum Wohnungseigentumsrecht oder Sondereigentum in Frankfurt am Main, um Ihre Ansprüche bestmöglich durchzusetzen.
Anwaltskanzlei für Wohnungseigentumsrecht in Frankfurt am Main: Vermeiden Sie Konflikte mit unseren Experten
Probleme aus dem Bereich des Wohnungseigentumsrechts können sich schnell zur kostspieligen Angelegenheit auswachsen. Dies können Sie verhindern, indem Sie unsere Kanzlei in Frankfurt am Main kontaktieren. Ein Anwalt berät Sie bei allen Fragestellungen zum Wohnungseigentumsrecht und auch zu Ihren Optionen bei Konflikten und Streitigkeiten.
Mandantenmeinungen
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