Betrugsdelikte: Ihr Anwalt in Frankfurt am Main

Vermögensdelikte richten sich gegen das Vermögen einer anderen Person

Das Strafrecht kennt eine Vielzahl an sogenannten Vermögensdelikten. Während sich Eigentumsdelikte gegen fremde Sachen bzw. Gegenstände richten, zielen die Täter bei Vermögensdelikten auf das Vermögen von anderen Personen ab. Dazu gehören alle Vermögenswerte inklusive der Kapitalanlagen. Zu den Vermögensdelikten, die durch das StGB mit Strafe belegt sind, gehört beispielsweise

  • Erpressung gem. § 253 StGB;
  • Begünstigung gem. § 257 StGB;
  • Hehlerei gem. § 259 StGB;
  • Betrug gem. § 263 StGB;
  • Versicherungsbetrug gem. § 263 StGB;
  • Computerbetrug gem. § 263a StGB;
  • Subventionsbetrug gem. § 264 StGB;
  • Kapitalanlagebetrug gem. § 264a StGB;
  • Kreditbetrug gem. § 265b StGB;
  • Erschleichen von Leistungen gem. § 265a StGB;
  • Sportwettbetrug gem. § 265c StGB;
  • Manipulation von Wettbewerben gem. § 265d StGB;
  • Untreue gem. § 266 StGB und
  • Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten gem. § 266b StGB.

Die Vielzahl an Betrugsdelikten macht deutlich, dass der Tatbestand des Betrugs durch unterschiedliche Merkmale verwirklicht werden kann. Als Laie ist es mitunter schwierig, diesen Tatbestand eindeutig zu erkennen. Das gilt nicht nur dann, wenn Sie als Opfer mit einem Betrugsdelikt konfrontiert werden, sondern auch dann, wenn Sie als Täter in einem Betrugsverfahren in Betracht kommen. Unsere Rechtsanwälte mit dem Tätigkeitsschwerpunkt für Strafrecht in Frankfurt am Main verhelfen Ihnen bei Problemen mit Betrugsdelikten und damit verbundenen Fragen zu einer rechtssicheren und fairen Lösung.

Betrugsvorwürfe können weitreichende Folgen haben – und Ihre Freiheit gefährden

Wer für einen Betrug im Rahmen eines Strafverfahrens verurteilt wird, muss mit weitreichenden Folgen und langen Jahren hinter Gittern rechnen. Selbst bei einem Betrugsversuch ist nach den Vorgaben des Strafgesetzbuches eine Strafbarkeit gegeben. Kommt es zu einer Verurteilung wegen eines besonders schweren Betrugs, kann dies zu einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren führen. 

Umso wichtiger ist es in solchen Fällen, schon frühzeitig eine anwaltliche Vertretung in Anspruch zu nehmen. Ein Anwalt für Strafrecht in Frankfurt am Main begleitet Sie nicht nur bei allen Verfahrensschritten, sondern sorgt zudem für eine funktionierende Verteidigungsstrategie und für ein faires Verfahren vor den zuständigen Gerichten

Verlieren Sie keine Zeit – bei einem Betrugsvorwurf direkt zum Anwalt!

Sind Sie Beschuldigter oder schon Angeklagter in einem Betrugsverfahren, haben Sie das Recht, schon von Beginn an einen Rechtsbeistand hinzuzuziehen. Dies sollten Sie auch dringend tun: Ohne strafrechtliche Verteidigung kann das Strafverfahren sonst einen für Sie ungünstigen Verlauf  nehmen. 

Zusammen mit den Experten unserer Kanzlei in Frankfurt am Main haben Sie die Möglichkeit, sich nicht nur gegen die Betrugsvorwürfe zu wehren. Bedenken Sie in diesem Zusammenhang auch, dass sich eine Vorstrafe in den meisten Fällen im beruflichen Umfeld äußerst negativ auswirkt. Dem können Sie entgegenwirken, indem Sie sich von Anfang an einen Profi zur Seite nehmen, der Sie das gesamte Verfahren über begleitet. Mit unseren Rechtsanwälten im Rechtsgebiet Strafrecht erhalten unsere Mandanten eine fachkundige Rechtsberatung in unserer Kanzlei bei Fragen zu Betrugsdelikten in Frankfurt am Main, um Ihre Ansprüche bestmöglich durchzusetzen.

Anwaltskanzlei für Strafrecht in Frankfurt am Main: Unsere Experten verteidigen Sie bei allen Betrugsdelikten!

Da bei Betrugsdelikten in der Regel eine Freiheitsstrafe oder Geldstrafe droht, ist die Verteidigung durch einen Anwalt für Strafrecht unverzichtbar. Auch als Beschuldigter sind Sie den Ordnungsbehörden und den Strafverfolgungsorganen nicht schutzlos ausgeliefert: Das Recht auf ein faires Verfahren gehört zu den elementarsten Prinzipien hierzulande und steht Ihnen in jedem Abschnitt des Strafverfahrens zu. Mit den Anwälten unserer Kanzlei in Frankfurt am Main ist nicht nur der faire Ablauf des Verfahrens gewährleistet, sondern auch eine individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Verteidigungsstrategie.

Mandantenmeinungen

4,7 / 5,0 – basierend auf 126 Bewertungen bei Google  
Dirk Fasold
vor einem Monat
Sehr kompetente Beratung durch Rechtsanwalt Herrn Oliver Kranz im Bereich Arbeitsrecht. Mit seiner jahrelangen Erfahrung wirkt seine Beratung sehr souverän und die Argumentationslinie ist in sich sehr schlüssig aufgebaut. Alles top organisiert, mit einem freundlichen Empfang in der Kanzlei Kranz Rechtsanwälte: Nachdem ich mein Anliegen kurz geschildert hatte, wurde ich sofort zum Top-Anwalt Herrn Kranz durchgestellt. Er hat sich auch direkt Zeit für mein Anliegen genommen, mich in meinem Rechtsempfinden bestätigt und mir Zuversicht gegeben, dass es für mein Rechtsproblem der Abmahnung sogar 3 Optionen gibt, je nachdem, wie gut man sich mit seinem Arbeitgeber versteht. Fazit: Insgesamt sehr souveräne und fundierte Beratung. Jederzeit gerne wieder :-)!!
Frankfurt Life
vor 4 Monaten
Ich hatte sehr gute Erfahrungen mit Herrn Kranz. Herr Kranz ist ein guter Fachmann, ist sehr freundlich und geduldig. Meine Zahlreichen Fragen wurden immer schnell und für mich verständlich beantwortet. Das wichtigste, meine Sache ist erfolgreich abgeschlossen. Vielen Dank Herr Kranz. Betrifft die Körperverletzung zu meinem Nachteil am Frankfurter Flughafen vom 12.2022 Liebe Grüße
Bianka Hofmann
vor 4 Wochen
Die Kanzlei Kranz hat uns als Unternehmen immer wieder bei verschiedenen Problemen (z.B. Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Vertragsgestaltung) erstklassig beraten. Wir können die entsprechenden Rechtsanwälte in jedem Gebiet weiterempfehlen! Vielen herzlichen Dank auch an ein spitzen Sekretariat!!!

Obiger Auszug zeigt eine Auswahl der Rezensionen, die bei Google abgegeben wurden. Das vollständige Bewertungsprofil können Sie hier einsehen.

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Oliver Kranz, Rechtsanwalt in Frankfurt am Main
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