Körperverletzung: Ihr Anwalt in Frankfurt am Main

Wer andere körperlich verletzt, muss mit langen Strafen rechnen – das können Sie verhindern!

Unsere Rechtsordnung räumt der körperlichen Unversehrtheit einen hohen Stellenwert ein. Dementsprechend muss jeder mit einer Strafe rechnen, der als Täter die Gesundheit bzw. die körperliche Unversehrtheit einer anderen Person verletzt oder angreift. Nach § 223 StGB gilt jede körperliche Misshandlung oder Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen als Körperverletzung. In Abhängigkeit von den Tatumständen und der Tatausführung kann aus einer sogenannten einfachen Körperverletzung auch ein weitaus schwerer wiegender Tatvorwurf werden. Unsere Rechtsanwälte mit dem Tätigkeitsschwerpunkt für Strafrecht in Frankfurt am Main verhelfen Ihnen bei Problemen mit Körperverletzung und damit verbundenen Fragen zu einer rechtssicheren und fairen Lösung.

Zu den Qualifizierungen der Körperverletzung und damit als Verbrechen zählen

  • gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB;
  • schwere Körperverletzung nach § 226 StGB;
  • Körperverletzung mit Todesfolge nach § 227 StGB;
  • fahrlässige Körperverletzung nach § 229 StGB.


Losgelöst von der finalen Einordnung der Tat als Verbrechen oder Vergehen ist es dringend erforderlich, einen Anwalt für Strafrecht hinzuzuziehen, wenn der Vorwurf einer Körperverletzung im Raum steht. Im schlechtesten Fall zieht eine Verurteilung eine Freiheitsstrafe nach sich: Immerhin ist bei einer Körperverletzung mit Todesfolge ein Strafrahmen von bis zu 15 Jahren vorgesehen.

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Fahrlässig? Gefährlich? Vorsätzlich? Oder sogar schwere Körperverletzung?

Je nach Tatvorwurf kann eine Körperverletzung auch nur eine Geldstrafe auslösen. Dies hängt maßgeblich davon ab, ob und wie der Tatbestand der Misshandlung in seinen Merkmalen erfüllt ist.

  • gefährliche Körperverletzung

Bei der gefährlichen Körperverletzung nach § 224 StGB wird der Tatbestand durch den Einsatz einer bestimmten Methode (z.B. durch Gift, durch einen Tritt mit einem beschuhten Fuß, eine Waffe, ein gefährliches Werkzeug, einer lebensgefährlichen Behandlung) erfüllt oder indem die Tathandlung gemeinsam mit anderen Tätern begangen wird.

  • schwere Körperverletzung

Die schwere Körperverletzung nach § 226 StGB zeichnet sich dadurch aus, dass das Opfer ein wichtiges Körperteil oder aber eine der wichtigen Körperfunktionen verliert. Ebenfalls liegt eine schwere Körperverletzung dann vor, wenn das Opfer durch die Tathandlung dauerhaft in erheblichem Maß entstellt wird oder eine Geisteskrankheit erleidet.

  • Körperverletzung mit Todesfolge

Verletzungen, die den Tod des Opfers verursachen, können als Verbrechen nach § 227 StGB mit einer Freiheitsstrafe zwischen 5 und 15 Jahren bestraft werden.

Als Beschuldigter im Ermittlungsverfahren sollten Sie beim Vorwurf der Körperverletzung nicht zögern und auf das Know-how unserer Rechtsanwälte für Strafrecht in Frankfurt am Main vertrauen. Diese begleiten Sie in allen Abschnitten des Verfahrens und erarbeiten eine auf Sie zugeschnittene Verteidigungsstrategie. Mit unseren Rechtsanwälten im Rechtsgebiet Strafrecht erhalten unsere Mandanten eine fachkundige Rechtsberatung in unserer Kanzlei bei Fragen zur Körperverletzung in Frankfurt am Main, um Ihre Ansprüche bestmöglich durchzusetzen.

Körperverletzung oder Notwehr?

Nicht immer steckt hinter dem Tatvorwurf der Körperverletzung ein strafrechtlich zu ahndender Tathergang. Hier spielt der Vorsatz eine entscheidende Rolle und auch der Umstand, ob sich der Täter körperlich gegen einen Angriff einer anderen Person zur Wehr setzt. In diesem Fall kann eine Notwehrhandlung vorliegen, die nicht mit Strafe belegt ist. Ob tatsächlich eine Notwehrhandlung anzunehmen ist und wo die Grenzen dieser körperlichen Verteidigungsmöglichkeit liegen, lässt sich für Laien oft nicht einfach unterscheiden.

Umso wichtiger ist dann ein erfahrener Rechtsbeistand aus unserer Kanzlei in Frankfurt am Main, der eine erste rechtliche Einordnung vornimmt und Ihnen Ihre Optionen im Verfahren aufzeigt.

Anwaltskanzlei für Strafrecht in Frankfurt am Main: Nach einer Schlägerei direkt zum Anwalt!

Sobald Sie in eine körperliche Auseinandersetzung verwickelt sind, die mit Verletzungen oder Beeinträchtigungen der Gesundheit bzw. Körperfunktionen anderer Personen einhergeht, sollten Sie umgehend unsere Kanzlei in Frankfurt am Main kontaktieren, um rechtliche Nachteile zu verhindern, wenn es zu einem Strafverfahren kommen sollte und um ggfs. eigene Ansprüche zu prüfen. Bedenken Sie, dass hier unter Umständen eine lange Freiheitsstrafe, mindestens aber eine hohe Geldstrafe droht. Dies gilt selbst dann, wenn Sie nach eigener Einschätzung ohne eigenes Verschulden an der Auseinandersetzung beteiligt waren oder lediglich eine fahrlässige Beeinträchtigung des Wohlbefindens anderer annehmen. Ein Anwalt für Strafrecht kann Sie dabei unterstützen, Ihre Optionen im konkreten Fall zu erkennen und gemeinsam eine für Sie zufriedenstellende Verteidigungsstrategie zu erarbeiten.

Mandantenmeinungen

4,7 / 5,0 – basierend auf 126 Bewertungen bei Google  
Dirk Fasold
vor einem Monat
Sehr kompetente Beratung durch Rechtsanwalt Herrn Oliver Kranz im Bereich Arbeitsrecht. Mit seiner jahrelangen Erfahrung wirkt seine Beratung sehr souverän und die Argumentationslinie ist in sich sehr schlüssig aufgebaut. Alles top organisiert, mit einem freundlichen Empfang in der Kanzlei Kranz Rechtsanwälte: Nachdem ich mein Anliegen kurz geschildert hatte, wurde ich sofort zum Top-Anwalt Herrn Kranz durchgestellt. Er hat sich auch direkt Zeit für mein Anliegen genommen, mich in meinem Rechtsempfinden bestätigt und mir Zuversicht gegeben, dass es für mein Rechtsproblem der Abmahnung sogar 3 Optionen gibt, je nachdem, wie gut man sich mit seinem Arbeitgeber versteht. Fazit: Insgesamt sehr souveräne und fundierte Beratung. Jederzeit gerne wieder :-)!!
Frankfurt Life
vor 4 Monaten
Ich hatte sehr gute Erfahrungen mit Herrn Kranz. Herr Kranz ist ein guter Fachmann, ist sehr freundlich und geduldig. Meine Zahlreichen Fragen wurden immer schnell und für mich verständlich beantwortet. Das wichtigste, meine Sache ist erfolgreich abgeschlossen. Vielen Dank Herr Kranz. Betrifft die Körperverletzung zu meinem Nachteil am Frankfurter Flughafen vom 12.2022 Liebe Grüße
Bianka Hofmann
vor 4 Wochen
Die Kanzlei Kranz hat uns als Unternehmen immer wieder bei verschiedenen Problemen (z.B. Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Vertragsgestaltung) erstklassig beraten. Wir können die entsprechenden Rechtsanwälte in jedem Gebiet weiterempfehlen! Vielen herzlichen Dank auch an ein spitzen Sekretariat!!!

Obiger Auszug zeigt eine Auswahl der Rezensionen, die bei Google abgegeben wurden. Das vollständige Bewertungsprofil können Sie hier einsehen.

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Oliver Kranz, Rechtsanwalt in Frankfurt am Main
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