Autokauf und Reparatur: Ihr Anwalt in Frankfurt am Main
Beim Autokauf geht es um mehr als nur um Blech – wir helfen beim Vertragsabschluss und Ansprüchen gegenüber dem Händler!
Die Freude über ein neues Auto ist regelmäßig groß. Umso enttäuschter sind Autokäufer dann, wenn es nach dem Autokauf zu Konflikten mit dem Händler kommt – zum Beispiel, weil der Wagen nicht im vertraglich vereinbarten Zustand ist oder weil Arbeiten am Fahrzeug notwendig werden, die vorher nicht abgesprochen wurden. Unsere Rechtsanwälte mit dem Tätigkeitsschwerpunkt für Verkehrsrecht in Frankfurt am Main verhelfen Ihnen bei Problemen mit dem Autokauf oder der Reparatur und damit verbundenen Fragen zu einer rechtssicheren und fairen Lösung.
Ebenfalls häufiger Grund für Konflikte zwischen Käufer und Händler beim Autokauf sind mehr oder weniger verdeckte Fahrzeugmängel, die eine Gewährleistung nach sich ziehen. Dies kann sowohl bei Neuwagen als auch beim Kauf von Gebrauchtwagen der Fall sein. Zu den typischen Mängeln am Fahrzeug gehören zum Beispiel:
- Transportschaden;
- reparierte Lackschäden;
- Schäden an der Bremsanlage;
- Getriebeschaden;
- defektes Getriebe;
- Kupplungsschaden;
- defekte Zylinderkopfdichtung;
- Motorschaden;
- Feuchtigkeit im Wagen bzw. im Motor;
- defekte Heizung;
- Unfallschäden;
- Fehlfunktion des Tempomats oder auch
- Schimmel im Auto
- sonstige Mängel.
Regelmäßig werden bei einem Autokauf vorformulierte Verträge durch den Händler genutzt. Diese sind normalerweise schriftlich formuliert, können aber natürlich auch mündlich zwischen den Vertragsparteien vereinbart werden. Allerdings empfiehlt es sich, als Käufer immer auf einen schriftlichen Vertrag mit dem Verkäufer zu bestehen. Dies erleichtert bei Streitigkeiten die Beweisführung und sorgt auf beiden Seiten für mehr Transparenz – und zwar ganz unabhängig davon, ob Sie einen Neuwagen oder einen Gebrauchtwagen kaufen.
Erfüllt der Verkäufer des Autos – also der gewerbliche Händler oder der private Verkäufer – seine vertraglich vereinbarten Pflichten nicht, können Sie als Käufer eine Leistungsstörung rund um den Gebraucht- oder Neuwagen geltend machen. Wichtig ist es dann, einen erfahrenen Experten zur Seite zu haben. Die Anwälte in unserer Kanzlei in Frankfurt am Main unterstützen Sie nicht nur bei Problemen beim Autokauf, sondern schon im Rahmen der Vertragsanbahnung. So lassen sich nachteilige Klauseln und teure „Überraschungen” beim Autokauf vermeiden.
Wir lösen Ihre Probleme – nicht nur beim Autokauf, sondern auch danach!
Auch im Nachgang eines Kaufvertrags sind rechtliche Konflikte nicht selten. Dies kann zum Beispiel daran liegen, dass der Wagen nicht im vereinbarten Zustand aus der Werkstatt kommt oder weil Arbeiten am Auto nicht fachgerecht durchgeführt wurden. Als Autobesitzer haben Sie in diesem Fall ein Recht auf Nachbesserung.
Werkstattprobleme haben das Potenzial, nicht nur Geld, sondern auch Nerven zu kosten. Um diese zu vermeiden, sollten Sie auf das Know-how unserer Rechtsanwälte in Frankfurt am Main vertrauen. Diese beraten Sie bei allen Fragestellungen rund um den Werkstattbesuch und helfen Ihnen bei Ansprüchen, die aus einer nicht oder nur unvollständig durchgeführten Reparatur an Ihrem Auto heraus entstehen. Mit unseren Rechtsanwälten im Rechtsgebiet Verkehrsrecht erhalten unsere Mandanten eine fachkundige Rechtsberatung in unserer Kanzlei bei Fragen zum Autokauf oder der Reparatur in Frankfurt am Main, um Ihre Ansprüche bestmöglich durchzusetzen.
Lohnt sich ein Anwalt beim Autokauf?
Nach einem Autokauf haben Sie ein gesetzliches Gewährleistungsrecht von zwei Jahren. In diesem Zeitraum können Sie Sachmängel geltend machen, die Sie an Ihrem Fahrzeug feststellen. Kaufen Sie einen Gebrauchtwagen, kann der Händler die Sachmängelhaftung für das Fahrzeug auf ein Jahr verkürzen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang: Ein genereller Ausschluss der Sachmängelhaftung ist auch bei einem Gebrauchtwagen nicht zulässig.
Hinweise im Kaufvertrag wie
- “gekauft wie gesehen”,
- “gekauft wie besichtigt” oder
- “gekauft wie probegefahren”
sind oft problematisch. Kontaktieren Sie umgehend unsere Kanzlei in Frankfurt am Main, um typische Fallen im Kaufvertrag und beim Vertragsabschluss zu umgehen und nachteilige Klauseln beim Autokauf zu verhindern. Ein Anwalt hilft Ihnen auch dabei, alternative Formulierungen aufzustellen, um rechtliche Risiken in Bezug auf Sachmängel am Fahrzeug weitgehend auszuschließen.
Mandantenmeinungen
Obiger Auszug zeigt eine Auswahl der Rezensionen, die bei Google abgegeben wurden. Das vollständige Bewertungsprofil können Sie hier einsehen.
Themen im Verkehrsrecht
Gewährleistung nach Autokauf
Auch nach dem Kauf eines neuen oder gebrauchten Fahrzeugs kann es zu auftretenden Mängeln und Problemen kommen. Was nun? Kann man das Auto zurückgeben? Haben Sie noch Gewährleistung?
Ich helfe meinen Mandaten, ihre Ansprüche von der Mängelbeseitigung bis zur Rückabwicklung des Kaufvertrages, umfassend durchzusetzen. Fragen Sie nach Ihrem Spezialisten für Verkehrsrecht in Frankfurt am Main.